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Wattwil
20.08.2024

Abstimmungsbeschwerde zur «Abstandsinitiative» abgelehnt

Die «Abstandsinitiative» betreffen Windräder in Krinau ist am 4. Februar 2024 abgelehnt worden.
Die «Abstandsinitiative» betreffen Windräder in Krinau ist am 4. Februar 2024 abgelehnt worden. Bild: Gemeinde Wattwil
Vor der Abstimmung zur Wattwiler «Abstandsinitiative» ist eine Beschwerde eingereicht worden. Sie wurde abgelehnt.

Am Sonntag, 4. Februar 2024, fand die Urnenabstimmung betreffend dem Initiativbegehren «700- Meter-Abstandsinitiative» zur Anpassung des Baureglements der politischen Gemeinde Wattwil statt. Diese hatte die Aufnahme einer Abstandsregelung für Windkraftanlagen im Baureglement zum Gegenstand.

Vorlage wurde abgelehnt

Der Gemeinderat hatte einen erläuternden Bericht zur Vorlage erlassen. Die Stimmbürgerinnen und die Stimmbürger lehnten das Initiativbegehren an der Urne mit 1'256 Nein- Stimmen (60.8 Prozent) gegenüber 810 Ja-Stimmen (39.2 Prozent) bei einer Stimmbeteiligung von 37.2 Prozent ab.

Beschwerde vor der Abstimmung

Vor der Abstimmung wurde eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Der Beschwerdeführer bemängelte im Wesentlichen, dass der Gemeinderat mit seinen Äusserungen im Bericht die Stimmbürgerschaft beeinflusst hätte. Zudem sei der Titel in der Abstimmungsvorlage falsch gewesen: Der Beschwerdeführer beantragte deshalb, die Abstimmung zu kassieren (aufzuheben) und erneut durchführen zu lassen.

Das «Innere» lehnte ab

Das Departement des Innern lehnte die Abstimmungsbeschwerde ab. Der Entscheid wurde nicht an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Der Gemeinderat hat das endgültige Ergebnis der Abstimmung vom 4. Februar 2024 festgestellt und das Baureglement wird nicht ergänzt.

Gemeindekanzlei Wattwil