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Wattwil
22.08.2024

Kampf den Neophyten

Der transparente 60-Liter-Sack kann beim Einwohneramt Wattwil bezogen werden. (Symbolbild)
Der transparente 60-Liter-Sack kann beim Einwohneramt Wattwil bezogen werden. (Symbolbild) Bild: https://umwelt.tg.ch/
Neophyten sind exotische Pflanzen, welche die heimische Flora beeinträchtigen oder gefährden können. Der kostenlose Neophyten-Sack soll die fachgerechte Entsorgung gewährleisten.

Um der Weiterverbreitung invasiver gebietsfremder Arten (sog. Neophyten) Einhalt zu gebieten, ist neben der Bekämpfung auch die fachgerechte Entsorgung wichtig. Um diese zu  erleichtern, steht den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Wattwil der kostenlose  Neophytensack zur Verfügung.  

Gebührenfrei mitgeben

Der transparente 60-Liter-Sack kann beim Einwohneramt im Gemeindehaus (Parterre) bezogen werden. Die gefüllten Säcke können der ordentlichen Kehrichtabfuhr gebührenfrei mitgegeben werden. 

Weitere Infos finden Sie hier.

Neobiota

Neobiota sind gebietsfremde Organismen, die nach der Entdeckung Amerikas 1492 bei uns bewusst, z. B. als Nahrungslieferanten (Kartoffel, Tomate), Zierpflanze (Amerikanische Goldruten) oder Schädlingsbekämpfung (Asiatischer Marienkäfer), oder unbewusst eingeführt oder eingeschleppt worden sind.

Es wird unterschieden zwischen invasiven und nicht invasiven Neobiota. Als invasiv werden jene Neobiota bezeichnet, die sich aggressiv und explosionsartig vermehren, dominant werden und dadurch andere Arten bedrängen. Dies kann ökologische, wirtschaftliche oder gesundheitliche Probleme verursachen. Das Neobiota Strategie- und Umsetzungskonzept 2021–2024 [pdf, 4.2 MB] beschäftigt sich unter anderem auch mit Massnahmen, um sie in Schach zu halten.

Neobiota werden in Neozoen (neue Tiere), Neophyten (neue Pflanzen) und Neomyzeten (neue Pilze) unterteilt.

Die 10er-Regel
Von 1000 gebietsfremden Arten, die zu uns kommen, haben 100 eine beschränkte Überlebenschance, davon etablieren sich 10 auf Dauer und nur 1 Art hat invasives Potential.

Invasive Neobiota
Der Umgang mit den unten aufgeführten invasiven gebietsfremden Organismen ist verboten (gemäss Anhang 2 der Freisetzungsverordnung), d. h. solche Organismen dürfen nicht aktiv in Aquarien, Teichen oder Gärten gehalten, resp. gepflanzt werden:

Pflanzen (Neophyten)  
Deutscher Name Lateinischer Name
Aufrechte Ambrosia (oder
Beifussblättriges Traubenkraut)
Ambrosia artemisiifolia
Nadelkraut Crassula helmsii
Nuttalls Wasserpest Elodea nuttalli
Riesenbärenklau Heracleum mantegazzianum
Grosser Wassernabel Hydrocotyle ranunculoides
Drüsiges Springkraut Impatiens glandulifera
Südamerikanische Heusenkräuter Ludwigia spp. (L. grandiflora, L. peploides)

Asiatische Staudenknöteriche
inkl. Hybriden

Reynoutria spp (Fallopia spp.,
Polygonum polystachum, P. cuspidatum)
Essigbaum Rhus typhina
Schmalblättriges Greiskraut Senecio inaequidens
Amerikanische Golruten
inkl. Hybriden
Solidago spp. (S.canadensis, S. gigantea, S. nemoralis, ohne S. virgaurea)
Tiere (Neozoen)  
Asiatischer Marienkäfer Harmonia axyridis
Rotwangen-Schmuckschildkröte Trachemys scripta elegans
Amerikanischer Ochsenfrosch Rana catesbeiana
Gemeinde Wattwil / Toggenburg24