Es geht bei der Biodiversitätsinitiative nicht nur um die Biodiversität. Bei Annahme der Initiative würde in der Verfassung auch stehen, dass die Landschaft und das Baukulturelle Erbe auch ausserhalb der bereits jetzt geschützten Objekte geschont werden müssten.
Generalverdacht geschaffen
Dies heisst im Klartext mehr Denkmalschutz, und weniger Freiheit für den einzelnen Bürger. Im Moment gibt es einzelne Gebäude die im Einzelschutz oder im Ortsbildschutz stehen. Wenn Gebäude auch ausserhalb des jetzigen Schutzes betroffen sind, heisst das konkret, dass sämtliche in der Schweiz stehenden Gebäude und Anlagen betroffen sind und unter Generalverdacht stehen.
Es müsste demnach für ein Baugesuch bei jedem einzelnen Gebäude nachgewiesen werden, dass dieses nicht von baukulturellem Interesse ist. Je nach Umsetzung dieses Verfassungstextes müsste also bei jedem Baugesuch ein Gutachten über die Baukultur eines Gebäudes erstellt werden.
Unzählige neue Auflagen und Einschränkungen
Es muss befürchtet werden, dass die Annahme der Biodiversitäts-Initiative zu unzähligen neuen Auflagen und Einschränkungen, sowie zu langen Bewilligungsverfahren und noch mehr Einsprache Möglichkeiten führen wird.
Dies wiederum führt zu viel höheren Kosten und damit zu noch teurerem Wohnen und zu noch mehr Wohnungsnot in unserem Land.
Dazu gibt es nur eine Antwort: Ein klares Nein am 22. September!