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Ebnat-Kappel
23.08.2024

Stand Provisorium beim Wohnheim Speer

Impressionen in der Gemeinde Ebnat-Kappel. (Symbolbild)
Impressionen in der Gemeinde Ebnat-Kappel. (Symbolbild) Bild: pixabay
Die Baubewilligung für das Provisorium wurde im Jahr 2019 erteilt und ist bis 30. September 2024 befristet.

Das Provisorium wurde im Jahr 2023 an den Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen TISG verkauft. Die Zahlung des Kaufpreises von Fr. 950'000.00 und die Übertragung des Eigentums erfolgten am 1. Juli 2024. Der TISG konnte bislang keinen neuen Standort für das Provisorium finden. Aus diesem Grund hat er dem Gemeinderat die Verlängerung der Frist für den Abbau beantragt. Der Gemeinderat hat das Gesuch geprüft und die Frist bis 30. Juni 2025 verlängert. Bis zum Rückbau und Abtransport leistet der TISG eine monatliche Gebühr von rund Fr. 1'000.00 für die beanspruchte Fläche. Der Betrag entspricht dem Ansatz der Gemeinde Ebnat-Kappel für die Benützung von öffentlichem Grund.

Befristete Baubewilligung

Die Baubewilligung für das Provisorium wurde im Jahr 2019 erteilt und ist bis 30. September 2024 befristet. Für die Verlängerung der Baubewilligung hat der Gemeinderat ein Baugesuch eingereicht. Das Baugesuch liegt vom 23. August 2024 bis 5. September 2024 öffentlich auf.

Weitere Nachrichten der Gemeinde Ebnat-Kappel

Neues Fahrzeug für den Werkhof

Die Gemeinde Ebnat-Kappel hat für den Werkhof ein neues Einsatzfahrzeug angeschafft. Der bisherige Mitsubishi L200 hatte nach über 18 Betriebsjahren und 180'000 km ausgedient. Um für den Winterdienst wieder gerüstet zu sein, musste der aufbaubare Salzstreuer ebenfalls ersetzt werden. In der Investitionsrechnung waren für diese Anschaffungen Fr. 90'000 vorgesehen. 

Der neue Toyota Hilux wurde inkl. Um- und Aufbauten bei der Firma Haslimeier AG in Ebnat-Kappel beschafft. Die Gesamtkosten inklusive Salzstreuer betragen Fr. 73'355.00.

Die Übergabe des Fahrzeuges fand am 12. August 2024 durch Janine Haslimeier an die Mitarbeitenden des Werkhofes statt. Auf dem Bild das neue Fahrzeug mit dem Hilltip Poly-Streuer und der Ladebrücke der Schlossgarage Lampert AG, Vaduz.

Wald- und Alpgang 2024

Die Politische Gemeinde Ebnat-Kappel ist Eigentümerin von mehreren Alpen und Wäldern. Diese werden durch die Kommission Wald und Alpen betreut. Einige Alpen werden selber bewirtschaftet, die restlichen sind verpachtet. Ein grosser Teil der Wald- und Alpliegenschaften gehörten früher der Schulgemeinde Ebnat-Kappel. Seit Einführung der Einheitsgemeinde im Jahr 2009 ist die Kommission für alle Wälder und Alpen der Gemeinde inkl. der ehemaligen «Schulalpen» zuständig.

Die Schule Ebnat-Kappel führt jährlich einen Wald- und Alpgang durch. Dieser findet traditionell Mitte August statt. Eingeladen werden im wechselnden Turnus von drei Jahren die Mitarbeitenden der Schule, die Behördenmitglieder sowie ehemalige Mitarbeitende. Am vergangenen Samstag nahmen rund 80 Personen teil. 

Eingeladen waren die Mitarbeitenden der Schule.

Dabei wurden im Rahmen einer Wanderung einige Alpen besucht. Auf den Alpen wurden die Teilnehmer mit einem feinen Znüni und Mittagessen verpflegt. Der Regionalförster, Christoph Gantner und der Alpmeister, Markus Künzli informierten über die Wälder und Alpen der Gemeinde.

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Decken die Renten und anderen Einkommen Ihre minimalen Lebenskosten nicht? In diesem Fall können Ihnen die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen. Ergänzungsleistungen sind keine Sozialhilfe. Erfüllen Sie die folgenden Voraussetzungen?

  • Sie erhalten eine Rente (AHV, IV) oder eine Hilflosenentschädigung oder haben während mindestens sechs Monaten ein IV-Taggeld bezogen.
  • Ihr Vermögen beträgt weniger als 100‘000 Franken (Ehepaare 200‘000, Kinder 50‘000). Der Grenzwert gilt ohne selbstbewohnte Liegenschaft.
  • Ihr Wohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt ist in der Schweiz.
  • Sie sind Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Landes.
  • Oder Sie sind Ausländerin oder Ausländer. Dann müssen Sie seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, prüfen Sie Ihren Anspruch mit dem Online-Rechner «Ergänzungsleistungen» (www.svasg.ch/rechner). Haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Sind Ihre Einnahmen kleiner als die anerkannten Ausgaben? Dann melden Sie sich an. Das Anmeldeformular finden Sie auf www.svasg.ch/el-anmeldung oder fragen Sie die AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde.

GEMEINDERAT

  • Inkraftsetzung angepasste  
  • Vereinbarung Regionaler  
  • Bevölkerungsschutz

Die angepasste Vereinbarung über den Regionalen Bevölkerungsschutz wurde in allen Vertragsgemeinden vom 7. Juni bis 16 Juli 2024 dem fakultativen Referendum unterstellt. Da in keiner Gemeinde das Referendum ergriffen wurde, wird die Vereinbarung rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Handänderungen

JULI 2024

Zingg Reto Emil, in Ebnat-Kappel, an Zingg Reto Emil und Antonia, Gesamteigentümer infolge Gütergemeinschaft, Nr. 300, Dickenstrasse 25, Wohnhaus, Garage, Holz- und Geräteschuppen, 2'712 m² Boden, Nr. 1331, Mettlen, 405 m² Boden

Künzle Sefceta, in Ebnat-Kappel, an Schweizer Melanie, in St. Gallenkappel, Nr. 634, Rütiberg, 917 m² Boden

Mutti Monika, in Mosnang, an Architektur Schaltegger AG, in Mosnang, Nr. 1343, Schmittlistrasse 28, Einfamilienhaus, Garage, 1'446 m² Boden

Rückmar Jürg Arthur Karl Paul, in Wattwil, an Rückmar Martha, in Weesen, ½ ME an Nr. S10207, Rosenbüelstrasse 63, 4 ½-Zimmer Erbengemeinschaft Huber Hans, an Arslan Gökhan und Seda, in Ebnat-Kappel, zu je ½ ME, Nr. 1571, Haldenstrasse 22, Einfamilienhaus, 87 m² Boden, Nr. M10227, Cher, 1 Garagenplatz in Tiefgarage (1/11 ME)Cher, 1 Garagenplatz in Tiefgarage (1/11 ME).

Wälle Silvia, in Ebnat-Kappel, an Wälle Bernhard Urs, in Ebnat-Kappel, Nr. 783, Undermüslen, Streuschopf, 25'209 m² Boden

Gemeindeinfo Ebnat-Kappel / Toggenburg24