Üben Sie eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb aus?
Dann stellen Sie sich sicherlich die Frage nach der AHV-Abrechnungspflicht.
Wenn das jährliche Einkommen aus dem selbständigen Nebenerwerb über 2300 Franken beträgt, ist eine Anmeldung notwendig, sonst braucht es keine.