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Neckertal
30.08.2024

Abrechnungspflicht für Selbständigerwerbende

Die Anmeldung wird Pflicht, wenn das jährliche Einkommen über 2300 Franken beträgt. (Symbolbild)
Die Anmeldung wird Pflicht, wenn das jährliche Einkommen über 2300 Franken beträgt. (Symbolbild) Bild: pixabay.com
Eine Selbständigkeit im Nebenerwerb muss nicht in jedem Fall angemeldet werden. Erforderlich ist eine Anmeldung, wenn das jährliche Einkommen aus selbständigem Nebenerwerb über Fr. 2'300 beträgt.

Üben Sie eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb aus?
Dann stellen Sie sich sicherlich die Frage nach der AHV-Abrechnungspflicht.

Wenn das jährliche Einkommen aus dem selbständigen Nebenerwerb über 2300 Franken beträgt, ist eine Anmeldung notwendig, sonst braucht es keine.

 

Im Online-Schalter auf www.svasg.ch/formulare-ahv-beitraege können die Formulare heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden.

Gemeinde Neckertal, svasg.ch / Toggenburg24