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Politik
02.09.2024

Kommission fordert «Hofladenartikel»

Unbediente Hofläden und weitere Selbstbedienungsgeschäfte sollen nicht von der Ladenöffnungsordnung erfasst werden.
Unbediente Hofläden und weitere Selbstbedienungsgeschäfte sollen nicht von der Ladenöffnungsordnung erfasst werden. Bild: zVg
Mit einem Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung will die Regierung die Ladenöffnungszeiten moderat ausdehnen. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten und die Öffnungszeiten stärker zu flexibilisieren. Zudem fordert sie die Schaffung eines «Hofladenartikels».

Der Kantonsrat hat im Jahr 2021 eine Motion zur Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gutgeheissen und die Regierung beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzu­legen. Der nun vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Läden von Montag bis Freitag bis 20 Uhr statt wie bisher bis 19 Uhr und am Samstag sowie am Vortag von Feiertagen bis 18 Uhr statt wie bisher bis 17 Uhr geöffnet sein dürfen. Gleichzeitig soll die Mög­lichkeit für politische Gemeinden entfallen, einen wöchentlichen Abendverkauf zu bewilli­gen.

Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter dem Präsidium von Kantonsrat Martin Sailer beraten. Sie begrüsst mehrheitlich die Stossrichtung, bean­tragt dem Kantonsrat jedoch eine weitergehende Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten.

Insbesondere schlägt die Kommission vor, dass die Läden unter Vorbehalt des eidgenössischen Arbeits- und Umweltrechts von Montag bis Samstag von 5 bis 22 Uhr geöffnet sein dürfen. Damit soll der Einkaufstourismus in andere Regionen eingedämmt und den Unternehmen ein grösserer wirtschaftlicher Spielraum gewährt werden. An öffentlichen Ruhetagen sollen die Läden mit gewissen Ausnahmen, etwa für kleine Lebensmittelläden mit einer Fläche von höchstens 120m2, Kioske oder Verkaufsstellen auf Autobahnraststätten, geschlossen bleiben. Die Tourismusgemeinden sollen den Katalog jener Läden ausdehnen dürfen, die an öffentlichen Ruhetagen geöffnet haben dürfen. Ebenso sollen die Gemeinden für spezielle Verkaufsanlässe an Werktagen ohne weitere Beschränkung Ausnahmen von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zulassen dürfen. Bisher ist diese Möglichkeit auf höchstens zwei Verkaufsanlässe je Laden und Jahr beschränkt.

Hofläden rechtlich absichern

Schliesslich beantragt die vorberatende Kommission, dass das Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung für Selbstbedienungsläden ohne Personal nicht gilt. Damit sollen unbediente Geschäfte – wie etwa Hofläden – gänzlich von der Ladenschlussordnung ausgenommen werden. Hier gab es – auch durch die Ausführungen in der Botschaft der Regierung – gewisse Unsicherheiten.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der Herbstsession 2024 in erster und voraussichtlich in der Wintersession 2024 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche) unter der Geschäftsnummer 22.24.05 zu finden. Die Regierung hat bereits Anträge erlassen, wonach sie die zusätzliche Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten ablehnt.

Kanton St. Gallen / Toggenburg24