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St. Gallen
03.09.2024

SVP fordert Konsequenz bei Abschiebungen

Die SVP kritisiert den Kantönligeist bei Aussschaffungen. (Symbolbild)
Die SVP kritisiert den Kantönligeist bei Aussschaffungen. (Symbolbild) Bild: Archiv
Die SVP Kanton St.Gallen hat eine einfache Anfrage an die Regierung gestellt, in welcher sie sich erkundigt, wie konsequent der Kanton St. Gallen bei der Ausschaffung von ausreisepflichtigen Asylbewerbern und illegalen Aufenthaltern ist.

Der Täter des islamistischen Terroranschlags vom 23. August 2024 im deutschen Solingen ist ein abgewiesener syrischer Asylbewerber, der nach Bulgarien hätte ausgeschafft werden müssen.

Nach einem ersten, erfolglosen Versuch der Behörden, den Syrer abzuholen, sei nichts weiter unternommen worden, um ihn aus Deutschland abzuschieben, berichten deutsche Medien. Beim Attentat wurden drei Menschen getötet und acht weitere verletzt.

Nicht vollzogene Ausschaffungen

Die Problematik der nicht-vollzogenen Ausschaffungen sei auch in der Schweiz ein bekanntes Problem, findet die SVP Kanton St.Gallen. Insbesondere Nordafrikaner mit rechtskräftigem abgelehnten Asylentscheid würden sich oft nicht nur weigern, die Schweiz zu verlassen, sondern auch Straftaten begehen.

Ende August 2024 beispielsweise griffen zwei abgewiesene, arabisch sprechende Asylbewerber einen jüdischen Feriengast in Davos an und verletzten ihn. Zuvor hatten sie zwei Einschleichdiebstähle begangen.

Abhängig vom politischen Willen der Kantone

Die SVP zitiert einen Bericht des «Nebelspalters» vom 26. August 2024, in welchem die Unterschiede zwischen den Kantonen beim Vollzug von Ausschaffungen aufgezeigt wurden. «Diese werden vom SEM lapidar damit erklärt, dass die Kantone ihre eigenen Priorisierungen hätten», schreibt die SVP Kanton St.Gallen.

«Das bedeutet nichts anderes als es offenbar von der Bereitschaft, bzw. vom politischen Willen der Kantone abhängt, ob die entsprechenden Gesetze vollzogen werden oder nicht.» Gemäss einer vertraulichen Quelle verzichteten die Behörden eines Nachbarkantons auf die Ausschaffung von ausreisepflichtigen abgewiesenen Asylbewerbern, wenn sie zweimal an ihrer Wohnadresse nicht angetroffen worden seien.

Die SVP Kanton St.Gallen bittet die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie verläuft in der Praxis das In-Gewahrsam-Nehmen von Personen im Hinblick auf ihre zwangsweise Ausschaffung; werden sie aufgeboten oder abgeholt?
  2. Welche Instruktionen hat die Polizei, wenn sie diese Personen an ihrem Wohnort abholen muss, sie dort aber nicht anzutreffen sind?
  3. In wie vielen Fällen in den letzten fünf Jahren wurde auf eine geplante Ausschaffung wegen des Nichtauffindens der ausreisepflichtigen Personen verzichtet?
  4. Was beinhaltet ein Bescheid zur Ausreiseverpflichtung, welche Sanktionen und innert welcher Frist werden verfügt, wenn ein abgewiesener Asylbewerber oder ein illegal anwesender Ausländer nicht freiwillig ausreist?
  5. Wie viele Ausländer mit rechtsgültigem Ausschaffungsbescheid befinden sich aktuell im Kanton St.Gallen?
  6. Wie viele Straftaten wurden in den letzten fünf Jahren durch abgewiesene Asylbewerber und Personen mit illegalem Aufenthalt begangen, aufgelistet nach Straftaten?
  7. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für den Kanton St.Gallen für die Unterbringung, Betreuung, Geldleistungen und Administration von abgewiesenen Asylbewerbern?
pd/jos