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Wattwil
04.09.2024

Wattwil verlängert Energieförderprogramm

Photovoltaik-Anlagen gehören dem Energie-Förderprogramm der Gemeinde Wattwil an.
Photovoltaik-Anlagen gehören dem Energie-Förderprogramm der Gemeinde Wattwil an. Bild: Pixabay
Der Gemeinderat hat die Verlängerung des Energieförderprogramms beschlossen, wie er mitteilt.

Seit 1. September 2020 ist das Energieförderprogramm der Politischen Gemeinde Wattwil in Kraft. Während den letzten vier Jahren konnten Fördermittel für erneuerbare Energie in Zusammenhang mit Heizsystemen sowie für die Produktion oder Speicherung von Solarstrom beantragt werden. Das laufende Förderprogramm traf die Bedürfnisse und die Nachfrage war sehr hoch. Die Grundlagen und Massnahmen sollen in Kenntnis der Entwicklung auf nationaler sowie kantonaler Ebene überprüft werden. Bis dies möglich ist, hat der Gemeinderat nun die Verlängerung des bestehenden Förderprogramms beschlossen.

Energiepotenzial ausschöpfen

Das Förderprogramm war mit 360 Vergaben in den Jahren 2021 bis 2023 äussert erfolgreich und das Interesse ist im laufenden Jahr 2024 weiterhin hoch. Dies wurde auch durch die höheren Energiepreise und die Sensibilisierung zu einer Strommangellage getrieben. Das lokale Sonnenenergie-Potenzial der Hausdächer und die regionale Ressource Holz sind noch nicht ausgeschöpft. Die Förderung der entsprechenden Massnahmen soll diese Nutzung weiterhin unterstützen und zur Verringerung des CO2-Ausstosses beitragen. Auch im Hinblick auf die Problematik des knappen Winterstroms sind Anpassungen angezeigt. Daher sollen die bestehenden Fördermassnahmen und die Beiträge zukünftig aufgrund der Potenziale und der Bedürfnisse aktualisiert werden. Das Reglement muss dazu entsprechend angepasst und dem fakultativen Referendum unterstellt werden. 

Auswirkungen auf Förderpraxis 

Mit der Zustimmung zum nationalen Strommantelerlass bzw. dem Stromversorgungsgesetz im Juni 2024 werden sich voraussichtlich gewisse Rahmenbedingungen klären oder ändern. Es ist noch nicht absehbar, welche Massnahmen ab Januar 2025 getroffen werden und welche Konsequenzen sich daraus auf die Förderpraxis von Bund, Kanton und Gemeinde ergeben. Auswirkungen auf das kommunale Förderprogramm sind sehr wahrscheinlich. Mit der Anpassung des Reglements und der Fördermassnahmen wird deshalb bis auf weiteres zugewartet.   

Gesuche beantragen

Der Gemeinderat hat daher beschlossen, das bestehende Förderprogramm weiterzuführen. Im Energiefonds sind die nötigen Mittel zweckgebunden. Durch die Einlagenüberschüsse der Vorjahre sind die nötigen Mittel auch vorhanden. Die Regelungen im Zusammenhang mit dem Strommantelerlass (voraussichtlich im kommenden Jahr bekannt) werden abgewartet, um die Anpassungen des kommunalen Förderprogramms auf einer stabilen gesetzlichen Grundlage zu beschliessen. Fördergesuche können daher wie bisher vor der Ausführung beantragt werden. 

Gemeindekanzlei Wattwil