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Polizeinews
10.09.2024

Rapperswil-Jona: Kind mit Fesseln ruhig gestellt

Tatort Cevi-Haus: Hier wird mit kreativen Kindern unzimperlich umgegangen.
Tatort Cevi-Haus: Hier wird mit kreativen Kindern unzimperlich umgegangen. Bild: Cevi
Im Cevi-Haus in Rapperswil-Jona wurde ein elfjähriges Kind mit Kabelbindern gefesselt und festgehalten. Grund: Es habe die Wände mit Kreide beschmiert.

Das Haus der Cevi, einer Organisation, die sich angeblich an den christlichen Grundwerten orientiert, erstrahlt nach einer Renovation seit einigen Jahren im neuen Glanz. Damit sich dies nicht ändert, achten die Verantwortlichen pedantisch auf Sauberkeit und Ordnung. Nun kommt aber ein Vorfall zu Tage, der den Rahmen sprengt.

Als zwei Männer einen Elfjährigen verdächtigten, das Haus mit Kreide verschmiert zu haben, schritten sie resolut zur Tat und fesselten das Kind. Nun wurden sie am Kreisgericht in Uznach schuldig gesprochen. Dies schreibt die «Südostschweiz».

Verdächtigt, angehalten, gefesselt

Die beiden Männer hatten den Buben an einem Samstagnachmittag im März dieses Jahres beim Cevi-Haus angehalten. Gemäss den beiden Strafbefehlen hielten sie den Elfjährigen fest. Erst stand dieser dabei noch an der Fassade, dann lag er auf dem Rücken.

Nach ungefähr 20 Minuten wiesen die Männer gemäss den Strafbefehlen einen Dritten an, die Polizei zu rufen. Während sie auf die Patrouille warteten, banden sie dem Elfjährigen mit Kabelbindern die Hände hinter dem Rücken und die Füsse zusammen. Der Bub lag dabei auf dem Bauch auf dem Boden. Sie zogen ihm dann auch noch die Schuhe aus, damit er nicht wegrennen konnte, setzten ihn mit dem Rücken gegen die Hausfassade und entfernten sich.

Ein Freund ruft Hilfe

Ein Freund des Gefesselten, der ebenfalls vor Ort war, aber nicht von den Männern angehalten worden war, verständigte daraufhin seinen Vater. Dieser befreite den Buben von den Kabelbindern. Laut den Strafbefehlen war der Bub ungefähr zehn Minuten gefesselt gewesen. In dieser Zeit sei seine Freiheit, sich fortzubewegen, unrechtmässig aufgehoben gewesen, heisst es in den Strafbefehlen.

50 Tagessätze, Bussen und Verfahrenskosten

Die Männer wurden der Freiheitsberaubung schuldig gesprochen und zu bedingten Geldstrafen von 50 Tagessätzen à 100 beziehungsweise à 130 Franken verurteilt.

Ausserdem verhängte das Gericht Bussen von 1000 beziehungsweise 1300 Franken. Dazu kommen je 500 ​Franken Verfahrenskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Thomas Renggli