Bezüglich der Bewilligungspraxis von Solaranlagen in Ortsbildern und auf Schutzobjekten bestand für die Bewilligungsbehörden ein Zielkonflikt zwischen Energie- und Kulturerbe-Zielen. Auf der einen Seite steht der Energiebedarf und auf der anderen Seite die Bewahrung des Ortsbildes und der Kulturdenkmäler.
Anspruchsgruppen involviert
Auf kantonaler Ebene hat sich ein Projektausschuss mit Vertretungen der wichtigsten Anspruchsgruppen: Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidien(VSGP); Gemeindefachverband (NetzSG), Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG), Heimatschutz, Denkmalpflege und Energieagentur St.Gallen, formiert, mit dem Ziel die Bewilligungspraxis zu optimieren.
Lockerung und Vereinheitlichung
Es wird eine Vereinheitlichung und Vereinfachung bezüglich der Bewilligungspraxis von PVAnlagen in Ortbildschutzgebieten angestrebt. Die Dachlandschaften in Ortsbildschutzgebieten wurden in ein Ampelsystem mit den Farben grün, orange und rot eingeteilt.
Grün - Dach mit gewissem Wert
Das betrifft Ortsbildschutzgebiete und Einzelobjekte von lokaler Bedeutung, Umgebungsschutzgebiete, die unmittelbare Umgebung von Schutzobjekten, wenig sensible kantonale Ortsbilder): Neu genügt eine einfache Meldung (Meldeverfahren für Solaranlagen) an die Baukommission.
Orange - Dach mit hohem Wert
Das betrifft Einzelobjekte von kantonaler Bedeutung, sensible kantonale Ortsbilder und weniger sensible nationale Ortsbilder: In diesen Gebieten ist auch künftig ein Dialog mit der Denkmalpflege notwendig. Aufdach-Anlagen sind nicht per se ausgeschlossen.
Rot steht für einzigartige Dachlandschaften
Das betrifft die gestützt auf das Bundesrecht der Bewilligungspflicht unterliegenden Einzelobjekte von nationaler oder kantonaler Bedeutung und die sensibelsten nationalen Ortsbilder): Da die ungeschmälerte Erhaltung der historischen Dachlandschaft im Vordergrund steht, sind PVAnlagen i.d.R. eine zu starke Beeinträchtigung. Ausnahmen sind für Anlagen, die nicht einsehbar sind, denkbar.
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten für die Bewilligung richten sich nach Art. 122 Abs. 3 und 4 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG). Der Gemeinderat stimmt der neuen Bewilligungspraxis für Solaranlagen in Ortsbildschutzgebieten und auf Schutzobjekten zu. Die Praxis wird ab sofort durch Baukommission angewendet. Die Umsetzung ins Geoportal ist für Oktober geplant.