Der Leserbrief im Wortlaut:
«Der Gemeinderat Lütisburg hat die Letzistrasse nach weiteren Nachrutschungen aus Gründen der Sicherheit seit dem 9. September 2024 für den motorisierten Individualverkehr vollständig gesperrt. Ebenfalls dürfen die Postautos die Letzistrasse nicht mehr passieren. Die Postautolinie nach Flawil mit dem Zuganschluss nach St.Gallen wurde gänzlich eingestellt. Nur Fussgänger und Velofahrer können das Trottoir vorläufig noch passieren.
Strassen dienen dem allgemeinen Verkehr
Gemäss Art. 2 des Strassengesetzes des Kantons St.Gallen dienen die Strassen dem allgemeinen Verkehr. Die Letzistrasse ist eine Gemeindestrasse erster Klasse und dient dem örtlichen und dem überörtlichen Verkehr und steht dem allgemeinen Motorfahrzeugverkehr im Sinne von Art. 8 Abs. 1 StrG SG offen. Die Gemeinde Lütisburg ist Eigentümerin der Letzistrasse. Der Gemeinderat Lütisburg ist für die Planung, Projektierung und die Ausführung der Wiederinstandstellung der Leztistrasse verantwortlich.
Tor zum Neckertal
Die Letzistrasse, welche die Dörfer Lütisburg und Ganterschwil verbindet, muss als Tor zum Neckertal bezeichnet werden. Eine mittel- bis langfristige Sperrung der Letzistrasse kann keine Lösung sein. Es ist vielmehr nach den Regeln der Bau- und Ingenieurskunst sofort eine Wiederinstandstellung der Letzistrasse mit allen Mitteln anzustreben, um ein Verkehrschaos im Unteren Toggenburg zu vermeiden.
An den Kanton abtreten
Ebenfalls ist die Abtretung der Letzistrasse zusammen mit der Letzibrücke, welche ebenfalls baulich stark angeschlagen ist, an den Kanton St.Gallen im Sinne von Art. 14 Abs. 1 StrG SG ernsthaft zu prüfen. Diese wichtige Verkehrsachse, welche das Untere Toggenburg mit dem Neckertal verbindet, muss in den Kantonsstrassenplan aufgenommen werden. Der Gemeinderat Lütisburg ist eingeladen, seiner Verantwortung Taten folgen zulassen – und endlich auf eine Sanierung mit Spritzbeton zu verzichten und die Letzistrasse nach den Regeln der Bau- und Ingenieurskunst für die gesamte Bevölkerung nachhaltig zu sanieren.»