Das aktuell geltende Stromversorgungsreglement der Thurwerke AG aus dem Jahre 1978 wurde noch von der damaligen Dorfkorporation Wattwil erlassen. Jenes der Elektrogenossenschaft Ulisbach (EGU) stammt aus dem Jahre 2020. Für die in Wattwil tätigen Energieversorgungsunternehmen Thurwerke AG und Elektrogenossenschaft Ulisbach wurde für deren Versorgungsgebiet ein einheitliches Reglement erstellt. Damit werden die beiden bisher geltenden Reglemente ersetzt.
Normiert
Die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie sowie die verfügbaren Rechtsmittel sind nun im neuen Stromversorgungsreglement normiert. Von dieser Reglementsänderung nicht betroffen sind die durch St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerk AG (SAK) versorgten Gemeindeteile.
300 Unterschriften sind nötig
Nach erfolgter Vernehmlassung durch die Versorger hat der Gemeinderat das vorliegende Stromversorgungsreglement verabschiedet und zum fakultativen Referendum freigegeben. Während der Auflagefrist vom 13. September 2024 bis 22. Oktober 2024 kann das Reglement im Gemeindehaus, Ratskanzlei (Büro 207), eingesehen werden. 300 Unterschriften sind nötig, um das Reglement zur Abstimmung zu bringen. Die amtliche Publikation ist auf der Web-Seite der Gemeinde Wattwil und in publikationen.sg.ch zu finden.