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Kirchberg
12.09.2024

Gerichtliches Verbot an der Eichbüelstrasse 61

Die Liegenschaft Eichbüelstrasse 61 erhält ein gerichtliches Verbot: Das Abstellen von Fahrzeugen ist verboten.
Die Liegenschaft Eichbüelstrasse 61 erhält ein gerichtliches Verbot: Das Abstellen von Fahrzeugen ist verboten. Bild: screenshot/geoportal.ch
Das Kreisgericht Toggenburg hat ein gerichtliches Verbot für die Eichbüelstrasse 61 in Bazenheid erlassen. Wer dies nicht anerkennen will, kann Einsprache erheben.

Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 2603, Bazenheid, unter Androhung einer Busse bis zu Fr. 500 verboten. Berechtigt sind Besucherinnen und Besucher des Wohnhauses Eichbüelstrasse 61, wie das Kreisgericht Toggenburg schreibt.

Einsprachemöglichkeit

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Publikation und Anbringung auf dem Grundstück beim Kreisgericht Toggenburg, Hauptgasse 21, 9620 Lichtensteig, Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Sie macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam.

Gemeindekanzlei Kirchberg