Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 2603, Bazenheid, unter Androhung einer Busse bis zu Fr. 500 verboten. Berechtigt sind Besucherinnen und Besucher des Wohnhauses Eichbüelstrasse 61, wie das Kreisgericht Toggenburg schreibt.
Einsprachemöglichkeit
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Publikation und Anbringung auf dem Grundstück beim Kreisgericht Toggenburg, Hauptgasse 21, 9620 Lichtensteig, Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Sie macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam.