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Kirchberg
12.09.2024

Anpassungen beim Kirchberger Einbürgerungsverfahren

Das Einbürgerungsverfahren wurde angepasst: Es gibt einen schriftlichen Test, der Besuch der Bürgerversammlung fällt weg.
Das Einbürgerungsverfahren wurde angepasst: Es gibt einen schriftlichen Test, der Besuch der Bürgerversammlung fällt weg. Bild: zVg. / Stadt Schaffhausen
Im Zuge einer Überprüfung des Einbürgerungsverfahrens in unserer Gemeinde wurden verschiedene Einbürgerungskriterien angepasst. Die Anpassungen sollen eine einheitlichere und vertieftere Bewertung der Bürgerrechtsbewerbenden ermöglichen sowie die rechtliche Durchsetzbarkeit des Kirchberger Einbürgerungsverfahrens gewährleisten.

Wer sich in der Politischen Gemeinde Kirchberg einbürgern lassen möchte, kann bei der Ratskanzlei ein entsprechendes Gesuch stellen. Behandelt werden die Gesuche anschliessend von der Einbürgerungskommission.

Staats- und Kulturkenntniskurs

Eine der gesetzlich festgehaltenen Voraussetzungen für eine Einbürgerung ist die Vertrautheit mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen. Die Prüfung dieser Kenntnisse fand bisher mündlich an einem Gespräch mit der Einbürgerungskommission statt. Personen, welche die obligatorische Schulzeit nicht in der Schweiz absolviert haben, mussten zudem einen Staats- und Kulturkenntniskurs besuchen.

Schriftlicher Staatskundetest

Im Rahmen einer Überprüfung des Einbürgerungsverfahrens hat die Einbürgerungskommission statt der bisher mündlichen Prüfung neu die Einführung eines schriftlichen Staatskundetests bei der Organisation ARGE Integration Ostschweiz vorgeschlagen. Dies ermöglicht eine einheitlichere und vertieftere Prüfung der Kenntnisse über die geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen schweizerischen und örtlichen Verhältnisse. 

Gemeinderat für Test

In vielen umliegenden Gemeinden wird dieser Staatskundetest bereits heute vorausgesetzt. Auch das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht empfiehlt die Einführung eines solchen Staatskundetests, da so für alle Bewerberinnen und Bewerber dieselben Bedingungen geschaffen werden. Der Gemeinderat hat der Einführung des schriftlichen Staatskundetests im Einbürgerungsverfahren für alle Personen, welche das 15. Altersjahr vollendet haben, zugestimmt. Der Staatskundekurs kann zur Vertiefung des Wissens und zur Testvorbereitung freiwillig besucht werden.

Besuch der Bürgerversammlung fällt weg

Ein weiteres Kriterium für die Einbürgerung in der Gemeinde Kirchberg war bis anhin der Besuch mindestens einer Vor- oder Bürgerversammlung. Gemäss des Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht ist diese Voraussetzung rechtlich jedoch nicht durchsetzbar, weshalb die Streichung dieser Einbürgerungsvoraussetzung empfohlen wurde. Der Gemeinderat begrüsst den Besuch von Bürgerrechtsbewerbenden an Vor- und Bürgerversammlungen weiterhin, setzt dies aber für eine Einbürgerung aus oben genanntem Grund in Zukunft nicht mehr voraus.

Gemeindekanzlei Kirchberg