Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda
Region
16.09.2024

«Abschuss von Welpen des Gamserrugg-Wolfsrudels unnötig»

Welpen abschiessen, so die Interpellanten, sei nicht sinnvoll.
Welpen abschiessen, so die Interpellanten, sei nicht sinnvoll. Bild: Pixabay: Marcel Langthim
Die Kantonsräte Daniel Bosshard (Grüne), Franziska Cavelti Häller (GLP) und Karin Hasler (SP) haben zum Abschuss von Wolfswelpen auf dem Gamserrugg am Montag eine Interpellation eingereicht.

Die Interpellation im Wortlaut:

«Am 29. August 2024 hat der Kanton beim Bund einen Antrag zur Regulierung des Wolfsrudels am Gamserrugg eingereicht, um Schäden an Nutztieren zu verhindern. Besonders problematisch erscheint die gezielte Tötung von Welpen. Studien und Erfahrungen aus anderen Regionen zeigen, dass Abschüsse von Jungtieren nur selten zu einer signifikanten Reduktion von Schäden an Nutztieren führen. Stattdessen destabilisieren sie die soziale Struktur eines Rudels, was zu einem verstärkten Jagdverhalten auf Nutztiere führen kann. Diese Massnahme trägt nicht zur Lösung der eigentlichen Herausforderungen bei.

Unzureichender Schutz

Fachleute aus Wildtiermanagement und Naturschutz weisen seit Langem darauf hin, dass die Hauptursache für Nutztierverluste im unzureichenden Herdenschutz liegt – ein Problem, das durch den Abschuss von Welpen nicht nachhaltig gelöst werden kann. Statt der Tötung von Jungtieren sollten nachhaltigere Massnahmen wie ein verstärkter Herdenschutz und eine Diskussion über den Umgang mit nicht schützbaren Alpen im Vordergrund stehen, um Nutztierverluste langfristig und effektiv zu reduzieren.

Gamserruggrudel

Über das Gamserrugg-Rudel, das erste Wolfsrudel nördlich des Walensees, ist bisher nur wenig bekannt. Es gibt keine Hinweise darauf, dass das Rudel besonders problematisch ist, auch wenn in der Region Werdenberg Nutztiere gerissen wurden. Angesichts dieser unklaren Lage erscheint der geplante Abschuss von 50 Prozent der Welpen unverhältnismässig, zumal der Wolf eine wichtige Rolle im Ökosystem spielt, insbesondere bei der Regulierung von Wild- beständen und der Förderung der Waldverjüngung. Der geplante Abschuss ignoriert diese  ökologischen Vorteile und setzt auf eine Massnahme, die weder nachhaltig noch langfristig  zielführend ist – besonders in Anbetracht der hohen Wildbestände in der Region Werdenberg, die von der Anwesenheit des Wolfs ökologisch profitieren könnten.

Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1.       Auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen basiert die Entscheidung, dass der Abschuss von Welpen des Gamserrugg-Rudels die Schäden an Nutztieren reduzieren könnte?

2.       Nach welchen Kriterien entscheidet der Kanton jeweils, ob ein Abschussgesuch gestellt wird? Welche Kriterien waren beim Gamserrugg-Rudel entscheidend?

3.       Wie viele der im Jahr 2024 getöteten Nutztiere wurden nachweislich vom Gamserrugg- Rudel gerissen und bei wie vielen dieser Vorfälle handelte es sich um Herden, die tatsächlich durch Herdenschutzmassnahmen geschützt waren?

4.       Hat die Regierung eine Interessenabwägung zwischen den drohenden Schäden einerseits und den positiven Effekten des Wolfes auf die natürliche Verjüngung des Waldes andererseits vorgenommen, so wie dies das revidierte eidgenössische Jagdgesetz vorschreibt  (Erläuternder Bericht der UREK-S zum JSG, Kapitel 3)?

5.       Wie läuft die Entscheidungsfindung zur Einreichung eines Abschussgesuchs ab, und welche internen und externen Stellen oder Interessengruppen sind dabei beteiligt?

6.       Ist die Regierung bereit zu prüfen, ob Entscheidungen zu Abschussgesuchen der WaldWild-Lebensraum-Kommission (WWLK) oder einer neu zu schaffenden, fachlich breit abgestützten Arbeitsgruppe übertragen werden können?»

 

Cavelti, Hasler, Bosshard