Die Interpellation im Wortlaut:
«Anfang Juni 2021 musste die Letzibrücke, die Lütisburg und Ganterschwil über den Necker verbindet, aufgrund von Mängeln bei der Tragsicherheit mit einer Lastbeschränkung auf 18 Tonnen versehen werden. Zudem wurde ein Mindestabstand für Lastwagen von 50 Metern angeordnet.
Gesperrt worden
Seit Anfang April 2024 war auch die direkt daran anschliessende Letzistrasse wegen eines Hangrutsches in die Thur auf der Lütisburger Seite der Letzibrücke nur noch einseitig befahrbar. Seit Anfang September 2024 ist die Letzistrasse wegen eines erneuten Hangrutsches für den motorisierten Verkehr jetzt ganz gesperrt.
«Teilsperrung»
Schon die dreieinhalb Jahre lange dauernde Teilsperrung der Letzibrücke brachte für die Bevölkerung, den öffentlichen Verkehr und das Transportgewerbe viele Nachteile mit sich. Nun ist die für das Toggenburg und das Neckertal wichtige Strassenverbindung zwischen Lütisburg und Ganterschwil ganz gesperrt. Zwar ist die Letzistrasse mit Letzibrücke als Gemeindestrasse 1. Klasse eine Aufgabe der Nachbargemeinden Bütschwil-Ganterschwil und Lütisburg. Die beiden Gemeinderäte zeigen aber in den letzten dreieinhalb Jahren wenig Eifer, die Brücke wieder instand zu setzen.
Anspruch auf Strassen
Die ‹mittel- bis langfristige› Totalsperrung der Letzistrasse ohne Absichten einer raschen Wiedereröffnung kann der Kanton St.Gallen jetzt nicht mehr hinnehmen: Erstens haben Bevölkerung und Wirtschaft mit ihren (Strassenverkehrs-)Steuerzahlungen einen Anspruch auf intakte Strassen/Brücken. Zweitens kostet der Umweg Zeit und Geld, belastet die Umwelt und verschlechtert die Schulwegsicherheit in Ganterschwil. Drittens ist die mit Unfällen und den aktuell langen Wartezeiten belastete Kantonstrasse jetzt die einzige Strassenverbindung der Region Wil/Fürstenland ins Toggenburg/Neckertal/Appenzell Ausserrhoden. Viertens ist auch die von der Gemeinde Lütisburg vor zwei Jahren eingebaute Hangsicherung betroffen, weshalb die Gemeinden nun kantonale Unterstützung brauchen.
Fragen an die Regierung
Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie beurteilt die St.Galler Regierung die Auswirkungen der abgerutschten Letzistrasse und der teilgesperrten Letzibrücke auf die Kantonsstrassen?
2. Wo wird der Verkehr, insbesondere auch der Schwerverkehr, bei einem Unfall auf der Kantonsstrasse (wie z.B. im August 2022 beim Nadelöhr Guggenloch oder bei der Thurbrücke Lütisburg) nun umgeleitet?
3. Wie beurteilt die St.Galler Regierung die Auswirkungen der Totalsperrung Lütisburg-Ganterschwil auf die Transportbranche (Fahrzeugkosten, Fahrzeiten, Löhne, LSVA), die Umweltbelastung und die Schulwegsicherheit?
4. Mit welchen finanziellen Mitteln kann der Kanton St.Gallen die Gemeinden bei abgerutschten Strassen und Brückeninstandsetzungen unterstützen?
5. Welche weiteren Unterstützungsleistungen bietet der Kanton St.Gallen den Gemeinden bei abgerutschten Strassen und Brückeninstandsetzungen an?
6. Innert welcher Frist erwartet die Regierung von den Gemeinden Lütisburg und BütschwilGanterschwil die Instandstellung der Letzistrasse und die Instandstellung der Letzibrücke auf 40 Tonnen, um Bevölkerung und Wirtschaft freie Fahrt zu ermöglichen und die Kantonsstrassen im Toggenburg wieder zu entlasten?»