Im Februar vor einem Jahr beantragte der Verwaltungsrat der Wasserversorgung Krummenau, ihre Körperschaft in die Politische Gemeinde Nesslau zu inkorporieren. Ihr Versorgungsgebiet mit Trink-, Brauch- und Löschwasser erstreckt sich über die Politischen Gemeinden Ebnat-Kappel und Nesslau.
Abklärungen ausgelöst
Der Antrag löste eine ganze Palette von rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Abklärungen aus, begonnen mit der Frage der Zuständigkeit. Da das Teilgebiet von Ebnat-Kappel etwas weniger Stimmberechtigte zählt, liegt die Verantwortung für eine Übernahme bei der Gemeinde Nesslau, die bereits seit rund vier Jahren im Auftragsverhältnis den technischen Betrieb der Krummenauer Wasserversorgung führt.
Aufgelegt und online zugänglich
Die Bürgerschaft der Wasserversorgung Krummenau stimmte im Frühling der Auflösung ihrer Korporation per 31. Dezember 2024 zu. Die vorbereitete Inkorporationsvereinbarung wurde von ihr am 6. September 2024 verabschiedet und unterliegt in den Politischen Gemeinden Ebnat-Kappel und Nesslau dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert vom 21. September 2024 bis 30. Oktober 2024. Der Vertrag kann währenddessen auf der Website oder im Gemeindehaus, Foyer Dachgeschoss, eingesehen werden.
Verursacherprinzip
Wasserversorgungen sind nach dem Verursacherprinzip zu führen. Die Gemeinde Ebnat-Kappel beteiligt sich mit einem einmaligen Beitrag von Fr. 500'000.00 an dem per 31. Dezember 2024 bestehenden Fremdkapital. Die entsprechende Vereinbarung zwischen den politischen Gemeinden unterliegt in Ebnat-Kappel dem fakultativen Referendum. Zudem ist die Nachbargemeinde verpflichtet, sich an Löschwasserprojekten, die ihr Teilgebiet betreffen, mit ausserordentlichen Beiträgen von 20 Prozent zu beteiligen.