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Ebnat-Kappel
20.09.2024

Ebnat-Kappel vergibt die Grundstücke Hof

Teilfläche 2 und 3 wurden vergeben.
Teilfläche 2 und 3 wurden vergeben. Bild: zvg/gemeindeek
Der Gemeindrat von Ebnat-Kappel hat die Grundstücke Hof vergeben. Der Verkauf MFH-Parzelle untersteht dem fakultativen Referendum.

In der Gemeindeinfo vom 21. Juni 2024 wurde über die öffentliche Ausschreibung von zwei Teilflächen des Grundstücks Nr. 3228 Hof informiert. Die zwei Teilflächen bestehen aus je einer Fläche für ein Einfamilienhaus (639 m2) und ein Mehrfamilienhaus (994 m2). Angebote für die zwei Grundstücke konnten bis Anfang August 2024 eingereicht werden. Innert der Frist sind zwei Angebote für die EFH-Parzelle und fünf für die MFH-Parzelle eingegangen. Alle eingegangenen Angebote erfüllten die Kriterien, die in der Verkaufsdokumentation definiert wurden.

Höchstgebote mitgeteilt

Anschliessend wurde den Interessenten der Betrag des höchsten eingegangenen Angebots mitgeteilt und ihnen die Möglichkeit gegeben, im Rahmen einer Angebotsrunde ihr Angebot bis Anfang September anzupassen. Am 12. September 2024 hat der Gemeinderat den Entscheid gefällt und die Vergabe gemäss den definierten Kriterien an folgende Interessenten getätigt:

  • • Teilfläche 2 / EFH (639 m2): Pascal und Sabrina Rutz, 9630 Wattwil, Fr. 295'000.00
  • • Teilfläche 3 / MFH (994 m2): ARS Immobilien AG, 8832 Wollerau, Fr. 900'000.00

Fakultatives Referendum

Gemäss den Finanzbefugnissen, die in der Gemeindeordnung geregelt sind, ist der Gemeinderat für die Veräusserung von Grundstücken bis Fr. 500'000.00 abschliessend zuständig. Bis zu einem Betrag von Fr. 1'000'000.00 muss der  Verkauf dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Der Verkauf der EFH-Parzelle liegt somit in der Zuständigkeit des Gemeinderates. Der Verkauf der MFH-Parzelle muss dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Die Unterstellung unter das fakultative Referendum erfolgt, sobald der Kaufvertrag vorliegt.

Gemeindekanzlei Ebnat-Kappel