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Neckertal
24.09.2024

Gesamterneuerungswahlen vom 24. November 2024

Die Wahl gilt für die Amtsdauer vom 1.1.2025 bis am 31.12.2028. (Symbolbild)
Die Wahl gilt für die Amtsdauer vom 1.1.2025 bis am 31.12.2028. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Der Gemeinderat Neckertal gibt bekannt, dass am Sonntag, 24. November 2024 und den entsprechenden Vortagen der 2. Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Politischen Gemeinde Neckertal stattfindet.

Die Gesamterneuerungswahlen der politischen Gemeinde Neckertal finden statt für die Amtsdauer vom 1.1.2025 bis 31.12.2028.

Folgende Wahlen sind im Urnenabstimmungsverfahren durchzuführen:

•    eine Gemeinderätin / einen Gemeinderat

Einreichung von Wahlvorschlägen für den 2. Wahlgang:

Für diese Wahlen können Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen bis Freitag, 4. Oktober 2024, 11.30 Uhr, bei der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Die Stimmzettel werden durch die Gemeinde gedruckt.

Beim Erstellen der Wahlvorschläge sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten:

  1. Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Kandidierende aufführen wie Sitze zu vergeben sind und keinen Namen mehr als einmal enthalten.
  2. Es dürfen nur wählbare, mündige Kandidatinnen und Kandidaten mit Schweizer Bürgerrecht aufgeführt werden.
  3. Die Wahlvorschläge dürfen ausschliesslich Kandidatinnen und Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.
  4. Die Wahlvorschläge müssen folgende Angaben enthalten; Bezeichnung des Wahlgangs sowie Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Wohnadresse (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort). Die Unterschrift kann nach Einreichung des Wahlvorschlags nicht zurückgezogen werden.
  5. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden haben anzugeben: Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnadresse (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort). Die Unterschrift kann nach Einreichung des Wahlvorschlags nicht zurückgezogen werden.
  6. Die Unterzeichnenden des Wahlvorschlags bestimmen für den Verkehr mit den Behörden eine Vertretung und eine Stellvertretung. Verzichten sie darauf, so gilt die erstunterzeichnende Person als Vertretung, die zweitunterzeichnende Person als Stellvertretung des Wahlvorschlags. Die Vertretung, im Verhinderungsfall die Stellvertretung des Wahlvorschlags, gibt im Namen der Unterzeichnenden die zur Bereinigung von Wahlvorschlägen erforderlichen Erklärungen ab.
  7. Wahlvorschlagsvorlagen können bei der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg, ratskanzlei@neckertal.ch oder über die Webseite bezogen werden.

Falls die Anzahl Wahlvorschläge mit der Anzahl freien Sitzen übereinstimmt, ist im zweiten Wahlgang auch eine Stille Wahl möglich gemäss Art. 29 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG). Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Gemeinde Neckertal / Toggenburg24