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Neckertal
27.09.2024
28.09.2024 18:07 Uhr

Gesamterneuerungswahlen Gemeinde

v.l. Roger Scherrer, GPK, Irina Raschle, GPK, Isabelle Bühler, GPK (neu), Rolf Brunner, GPK, Ramona Frei, GPK, Jonas Näf, GR, Ursula Fluck, Schulpräsidentin, Roger Lacher, GR, Christian Grob, GR und Christian Gertsch, Gemeindepräsident Auf dem Bild fehlt Michael Ledergerber, GR.
v.l. Roger Scherrer, GPK, Irina Raschle, GPK, Isabelle Bühler, GPK (neu), Rolf Brunner, GPK, Ramona Frei, GPK, Jonas Näf, GR, Ursula Fluck, Schulpräsidentin, Roger Lacher, GR, Christian Grob, GR und Christian Gertsch, Gemeindepräsident Auf dem Bild fehlt Michael Ledergerber, GR. Bild: Gemeinde Neckertal
Die Resultate der Gesamterneuerungswahlen sind bekannt. Der Gemeinderat Neckertal bedankt sich herzlich für Ihre Beteiligung an den Wahlen vom 22. September 2024 und Ihr Vertrauen in die bisherigen Mitglieder.

Für die Ersatzwahl für den Gemeinderatssitz von Corinne Müller-Knaus, welche nicht mehr zur Wiederwahl angetreten ist, braucht es voraussichtlich einen zweiten Wahlgang, wenn es nicht zur Stillen Wahl kommt.

Herzliche Gratulation zur Wiederwahl den bisherigen Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission, wie auch ein herzliches Willkommen dem neuen Mitglied der Geschäftsprüfungskommission, Isabelle Bühler.

Im Dezember 2024 trifft sich der Gemeinderat in neuer Zusammensetzung, um die Konstituierung vorzunehmen.

Über die Verteilung der Aufgaben wird gerne informiert.

Gesamterneuerungswahlen der  Politischen Gemeinde Neckertal  vom 24. November 2024

Der Gemeinderat Neckertal gibt bekannt, dass am Sonntag, 24. November 2024 und den entsprechenden Vortagen der 2. Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Politischen Gemeinde Neckertal für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 stattfindet.

Folgende Wahlen sind im Urnenabstimmungsverfahren durchzuführen:

  • eine Gemeinderätin / ein Gemeinderat

Einreichung von Wahlvorschlägen für den 2. Wahlgang:

Für diese Wahlen können Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen bis Freitag, 4. Oktober 2024, 11.30 Uhr, bei der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Die Stimmzettel werden durch die Gemeinde gedruckt. 

Beim Erstellen der Wahlvorschläge sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten:

a) Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Kandidierende aufführen wie Sitze zu vergeben sind und keinen  Namen mehr als einmal enthalten.

b) Es dürfen nur wählbare, mündige Kandidatinnen und Kandidaten mit Schweizer Bürgerrecht aufgeführt werden.

c) Die Wahlvorschläge dürfen ausschliesslich Kandidatinnen  und Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich  zugestimmt haben.

d) Die Wahlvorschläge müssen folgende Angaben enthalten;  Bezeichnung des Wahlgangs sowie Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Wohnadresse (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort). Die Unterschrift kann nach Einreichung des Wahlvorschlags  nicht zurückgezogen werden.

e) Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden  haben anzugeben: Familien- und Vornamen, Geburtsdatum  und Wohnadresse (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und  Wohnort). Die Unterschrift kann nach Einreichung des  Wahlvorschlags nicht zurückgezogen werden.

f) Die Unterzeichnenden des Wahlvorschlags bestimmen  für den Verkehr mit den Behörden eine Vertretung und eine Stellvertretung. Verzichten sie darauf, so gilt die erstunterzeichnende Person als Vertretung, die zweitun- terzeichnende Person als Stellvertretung des Wahlvorschlags.  Die Vertretung, im Verhinderungsfall die Stellvertretung  des Wahlvorschlags, gibt im Namen der Unterzeichnenden  die zur Bereinigung von Wahlvorschlägen erforderlichen  Erklärungen ab.

g) Wahlvorschlagsvorlagen können bei der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg,  ratskanzlei@neckertal.ch oder über die Webseite bezogen werden.

Falls die Anzahl Wahlvorschläge mit der Anzahl freien Sitzen übereinstimmt, ist im zweiten Wahlgang auch eine Stille Wahl möglich gemäss Art. 29 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG). Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang. 

Voranzeige - Volksabstimmung vom 24. November 2024

Eidgenössische Vorlagen

Vorlage 1:

Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen

Vorlage 2:

Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)

Vorlage 3:

Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)

Vorlage 4:

Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)

Kantonale Vorlagen

Vorlage 1:

VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten)

Vorlage 2:

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege

Vorlage 3:

XII. Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs)

Kommunale Vorlage

Vorlage 1:

Erneuerungswahl einer Gemeinderätin / einem Gemeinderat 2. Wahlgang 

Wahlresultate Gesamterneuerungswahlen der Politischen Gemeinde Neckertal vom 22. September 2024

Am Sonntag, 22. September 2024 fand der 1. Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Politischen Gemeinde Neckertal statt. Die vollständigen Wahlprotokolle sind auf der Webseite www.neckertal.ch aufgeschaltet.

Wahlprotokoll

Stimmberechtigte : 4'509 Gültige Stimmrechtsausweise: 2'515

Gemeindepräsident/-in

  • Eingegangene Stimmzettel: 2'093
  • Abzüglich leere Stimmzettel: 316
  • Abzüglich ungültige Stimmzettel: 1
  • Gültige Stimmzettel: 1'776
  • Das absolute Mehr beträgt: 889

Gewählt ist:

Gertsch Christian, SP (bisher): 1'439 Stimmen 

  • Stimmbeteiligung: 46.42 %
  • Nicht gewählt sind:
  • Vereinzelte: 337 Stimmen

Schulpräsident/-in

  • Eingegangene Stimmzettel: 2'111
  • Abzüglich leere Stimmzettel: 181
  • Abzüglich ungültige Stimmzettel: 1
  • Gültige Stimmzettel: 1'929
  • Das absolute Mehr beträgt: 965

Gewählt ist:

Fluck Ursula, parteilos (bisher): 1'900 Stimmen

  • Stimmbeteiligung: 46.82 %
  • Nicht gewählt sind:
  • Vereinzelte: 29 Stimmen

Gemeinderat

  • Eingegangene Stimmzettel: 2'194
  • Abzüglich leere Stimmzettel: 69
  • Abzüglich ungültige Stimmzettel: 87
  • Gültige Stimmzettel: 2'038
  • Das absolute Mehr beträgt: 1'020

Gewählt sind:

Lacher Roger,  parteilos (bisher): 1'749 Stimmen

Grob Christian, parteilos (bisher): 1'743 Stimmen

Ledergerber Michael, (bisher), Die Mitte: 1'610 Stimmen

Näf Jonas, FDP (bisher): 1'603 Stimmen 

  • Stimmbeteiligung: 48.66 %
  • Abs. Mehr verpasst/nicht gewählt ist:
  • Rüegger Rouven, St.Peterzell, FDP: 940 Stimmen
  • Nicht gewählt ist:
  • Hofer Daniel, Necker, parteilos: 840
  • Stimmen Vereinzelte: 63 Stimmen 

Geschäftsprüfungskommission

  • Eingegangene Stimmzettel: 2'182
  • Abzüglich leere Stimmzettel: 104 
  • Abzüglich ungültige Stimmzettel: 97
  • Gültige Stimmzettel: 1'981
  • Das absolute Mehr beträgt: 991

Gewählt sind:

Fluck Ursula, parteilos (bisher): 1'900 Stimmen

Raschle Irina, FDP (bisher): 1'708 Stimmen

Brunner Rolf, SVP (bisher): 1'641 Stimmen

Frei Ramona, FDP (bisher): 1'633 Stimmen

Scherrer Roger, FDP (bisher): 1'631 Stimmen

Bühler Isabelle, Die Mitte: 1'040 Stimmen 

  • Stimmbeteiligung: 48.39 % 
  • Nicht gewählt sind:
  • Lieberherr Stefan, Brunnadern, SVP: 870 Stimmen
  • Vereinzelte: 17 Stimmen

Für die Erneuerungswahl der Politischen Gemeinde Neckertal ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Dieser findet am 24. November 2024 statt. 

Rechtsmittelbelehrung

Binnen einer Frist von vierzehn Tagen seit der Wahl kann betreffend diese Wahl beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden gemäss Art. 110 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) i.V.m. Art. 164 f. des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG).

Gemeinde Neckertal / Toggenburg24