Das 1978 eröffnete Hallenbad Bütschwil muss dringend saniert werden, um einen sicheren und umweltgerechten Betrieb zu gewährleisten. Der Verwaltungsrat des Zweckverbandes will diese notwendige Sanierung als ganzheitliches Sanierungs- und Erweiterungsprojekt umsetzen und damit die Chance nutzen, ein echtes «Familienbad Toggenburg» für alle zu schaffen.
Der Verwaltungsrat will das Hallenbad Bütschwil sanieren und zu einem attraktiven «Familienbad Toggenburg» für Jung und Alt weiterentwickeln. Dies kann nur mit einem umfassenden Sanierungs- und Erweiterungsprojekt realisiert werden. Denn bei einer reinen Sanierung würde lediglich die gesamte Technik im Untergeschoss ersetzt, obwohl das Gebäude ohnehin erweitert werden müsste, da das Gebäudevolumen für die heutige Technik nicht mehr ausreicht. Für den Badegast ergäbe sich somit kein erkennbarer Mehrwert, da das Erdgeschoss und der Badebereich nicht modernisiert würden. Die vorgeschlagene Erweiterung sieht eine Vergrösserung der Wasserfläche durch ein Multifunktionsbecken mit Hubboden, einen neuen Kinderplansch- und Sprudelbereich sowie die Erneuerung der Wasserrutschbahn vor. Zudem soll die gesamte Dachfläche mit einer PV-Anlage ausgestattet werden, was die laufenden Energiekosten nachhaltig senken würde. Trotz Erweiterung der Wasserfläche um 40% bleibt der Energie- und Frischwasserbedarf dank der neuen Wasseraufbereitungsanlage gleich. Der Verwaltungsrat rechnet mit Investitionskosten von rund 13 Mio. CHF.
Neuer Kostenteiler
Im Rahmen des Mediationsverfahrens hat der Zweckverband versucht, einen für alle vier Trägergemeinden politisch vertretbaren Kostenteiler für das geplante Sanierungs- und Erweiterungsprojekt zu finden. Während drei der vier Verbandsgemeinden mit der neuen Zweckverbandsvereinbarung einverstanden sind und ein nachhaltiges Sanierungs- und Erweiterungsprojekt anstreben, wollte der Gemeinderat Lütisburg bisher nur ein reines Sanierungsprojekt realisieren. Als mögliche Lösung wurde im Mediationsverfahren ein neuer Kostenteiler für die Investitionskosten und die ungedeckten Betriebskosten erarbeitet. Dabei würde der Kostenteiler für die Verbandsgemeinden wie folgt angepasst: Bütschwil-Ganterschwil 58 % (bisher 54 %), Mosnang 24 % (bisher 25 %), Lütisburg 7 % (bisher 14 %), Neckertal 11 % (bisher 2/3 der Bevölkerung von Oberhelfenschwil mit 7 %). Die prozentualen Verschiebungen im nun vorliegenden Vorschlag des Verwaltungsrates berücksichtigen die Fusion von Oberhelfenschwil mit der Gemeinde Neckertal und die Bereitschaft von Bütschwil, seine Vorteile als Standortgemeinde mit einem etwas höheren Anteil abzugelten. Dies würde bedeuten, dass sich Lütisburg zum Preis eines reinen Sanierungsprojektes am Sanierungs- und Erweiterungsprojektes beteiligen kann. Mit dieser Lösung schafft der Verwaltungsrat die Voraussetzungen für die notwendige Zustimmung in allen vier Verbandsgemeinden. Die definitiven Investitionsbeiträge können erst berechnet werden, wenn die möglichen Beiträge von weiteren Gemeinden bekannt sind.
Nächste Schritte – «Familienbad Toggenburg»
Im Rahmen des Vernehmlassung Prozesses soll nun der neue Kostenteiler diskutiert und festgelegt werden, um die Grundlage für die voraussichtlich Ende 2025 möglichen Abstimmungen zu schaffen. Das Interesse der Bevölkerung am heutigen Hallenbad Bütschwil und an der Weiterentwicklung zu einem «Familienbad Toggenburg» ist riesig. Der Verwaltungsrat des Zweckverbandes ist deshalb überzeugt, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der vier Verbandsgemeinden mit dem vorliegenden Sanierungs- und Erweiterungsprojekt ein attraktives Gesamtpaket zur Abstimmung vorlegen zu können. Aus seiner Sicht bietet sich jetzt die einmalige Chance, mit etwas Mut und Weitsicht ein zukunftsweisendes und attraktives «Familienbad Toggenburg» für uns und die nächsten Generationen auf den Weg zu bringen.