Verschiedene Gewässer – verschiedene Eigentümer
Gewässer werden im Kanton St.Gallen gemäss kantonalem Wasserbaugesetz (WBG) in drei Klassen eingeteilt: Kantons-, Gemeinde- und übrige Gewässer. Wie die Namen bereits verraten, liegt die Unterhaltspflicht bei Kantonsgewässern beim Kanton St.Gallen und bei Gemeindegewässern bei den jeweiligen Gemeinden in deren Hoheitsgebiet. Für die übrigen Gewässer sind die Eigentümerinnen und Eigentümer unterhaltspflichtig. Die Gemeinde Wattwil kann bei Extremereignissen und Notfällen, beispielsweise nach Unwettern oder anderen Naturereignissen, für die Ergreifung von Sofortmassnahmen, Hand biete, der Unterhalt liegt aber beim jeweiligen Eigentümer.