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Wattwil
01.10.2024
01.10.2024 08:35 Uhr

Gewässerunterhalt erhöht Hochwasserschutz

Für die Schonung von Tieren und Pflanzen sind bei Eingriffen in Gewässer auch immer die ökologischen Gesichtspunkte zu beachten. (Symbolbild)
Für die Schonung von Tieren und Pflanzen sind bei Eingriffen in Gewässer auch immer die ökologischen Gesichtspunkte zu beachten. (Symbolbild) Bild: Gemeindekanzlei Wattwil
Der regelmässige Unterhalt an Gewässern erhöht den Hochwasserschutz und stellt den kontrollierten Abfluss von Bächen sicher. Gleichzeitig werden wertvolle Lebensräume erhalten und gefördert.

Verschiedene Gewässer – verschiedene Eigentümer

Gewässer werden im Kanton St.Gallen gemäss kantonalem Wasserbaugesetz (WBG) in drei Klassen eingeteilt: Kantons-, Gemeinde- und übrige Gewässer. Wie die Namen bereits verraten, liegt die Unterhaltspflicht bei Kantonsgewässern beim Kanton St.Gallen und bei Gemeindegewässern bei den jeweiligen Gemeinden in deren Hoheitsgebiet. Für die übrigen Gewässer sind die Eigentümerinnen und Eigentümer unterhaltspflichtig. Die Gemeinde Wattwil kann bei Extremereignissen und Notfällen, beispielsweise nach Unwettern oder anderen Naturereignissen, für die Ergreifung von Sofortmassnahmen, Hand biete, der Unterhalt liegt aber beim jeweiligen Eigentümer. 

Einteilung der Gewässer ist im Geoportal unter www.geoportal.ch auf diesem Link ersichtlich.

Eingriffe unterstehen dem Meldeverfahren

Eingriffe in und an Gewässern unterliegen mit Rücksicht auf Schonzeiten einigen Begrenzungen. Unterhaltsarbeiten sind lediglich bei ausgewiesenem Handlungsbedarf und in jedem Fall schonend auszuführen. Bei meldepflichtigen Unterhaltsmassnahmen ist das Meldeverfahren vor Beginn der Arbeiten bei zuständigen Behörde (Kanton/Gemeinde) durchzuführen.

Ein detailliertes Merkblatt zum Gewässerunterhalt befindet sich auf der Internetseite der
Politischen Gemeinde Wattwil unter www.wattwil.ch oder direkt auf der Homepage des Kantons St.Gallen.

Kanton St. Gallen / Toggenburg24