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St. Gallen
08.10.2024

Sexueller Missbrauch im kirchlichen Umfeld

Die Mitglieder der dual-paritätische Kommission sind seitens Bistum Pastoralamtsleiter Franz Kreissl sowie der Personalverantwortliche Michael Kontzen.
Die Mitglieder der dual-paritätische Kommission sind seitens Bistum Pastoralamtsleiter Franz Kreissl sowie der Personalverantwortliche Michael Kontzen. Bild: pixabay.com
Eine Kommission aus je zwei Mitgliedern des Bistums St.Gallen sowie des katholischen Konfessionsteils arbeiten intensiv an Massnahmen gegen den sexuellen Missbrauch im kirchlichen Umfeld.

Diese intensiv bearbeiteten Massnahmen entstanden im Zuge der Publikation der Pilotstudie im September 2023.

Die Kommission schickte vergangene Woche einen konkreten Vorschlag des Schutzkonzepts sowie des Präventions- und Schutzreglements in die Vernehmlassung an einen weiten Kreis von Personen und Gremien im kirchlichen Umfeld. Rückmeldungen sind bis am 31. Dezember 2024 erbeten.

Missbrauch in jeglicher Form verhindern

Im November 2023 haben das Bistum St.Gallen und der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen eine dual-paritätische Arbeitsgruppe eingesetzt.

Diese hat nun die Strukturen, Aufgaben, Kompetenzen und Meldewege überprüft und einen Vorschlag erarbeitet, wie Missbrauch jeglicher Form in der Kirche künftig noch wirksamer verhindert werden kann. Dieser Vorschlag liegt nun vor. Die Kommission schickte ihn vergangene Woche zur Vernehmlassung an einen weiten Kreis von Personen und Gremien im kirchlichen Umfeld – unter anderen sind das Fachstellen, Kirchgemeinden, Räte, Verbände sowie die IG-M!kU, die Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld.

Kernpunkte der vorgeschlagenen Neuerungen sind:

  • eine gemeinsame Trägerschaft sämtlicher in den Vollzug des Schutzkonzeptes involvierten Gremien
  • die Zusammenarbeit mit der Opferhilfe SG-AR-AI als unabhängige Anlaufstelle vor Ort
  • eine vertiefte Klärung der Aufgaben und Kompetenzen der kirchlichen Stellen
  • die Sicherstellung verbindlicher Meldungen an die staatlichen Behörden
  • der Einbezug der Arbeitgebenden auf der staatskirchenrechtlichen Seite

Dieses rechtlich verbindliche Regelwerk soll das reibungslose Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Akteuren garantieren. Die Mitglieder der dual-paritätischen Kommission sind sich einig: «Die Verbesserung der Strukturen im Bereich Schutz und Prävention in der Katholischen Kirche im Bistum St.Gallen ist eine ebenso wichtige wie anspruchsvolle Aufgabe, die nur durch die aktive Mitwirkung aller gelingen kann.»

Dual-paritätische Kommission

Die Mitglieder der dual-paritätische Kommission sind seitens Bistum Pastoralamtsleiter Franz Kreissl sowie der Personalverantwortliche Michael Kontzen. Seitens Konfessionsteil arbeiten Administrationsratspräsident Armin Bossart sowie Administrationsrätin Cornelia Brändli-Bommer mit.

Bistum St. Gallen / Toggenburg24