Wer endlich die Zusage für eine Wohnung bekommen hat, kann die Unterzeichnung des Mietvertrags meist kaum erwarten. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich Mieter aber auch, die ihnen überlassenen Räume sorgsam zu behandeln. «Dazu gehört unter anderem, regelmäßig zu lüften und ausreichend zu heizen, um einer Schimmelbildung durch Feuchtigkeit in den Zimmern vorzubeugen», erläutert Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Im Gegenzug hat der Vermieter wiederum die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Mieter in der sogenannten Heizperiode von Anfang Oktober bis Ende April die Wohnung ausreichend heizen können – nach den meisten Gerichtsentscheidungen tagsüber auf mindestens 20 Grad sowie 17 bis 18 Grad nachts.
Schimmel gefährdet Gesundheit
Schimmel hinterlässt nicht nur unschöne Flecken an den Wänden, sondern gefährdet auch die Gesundheit der Bewohner. «Entdecken sie Schimmelflecken in der Wohnung, gilt es daher, umgehend den Vermieter – am besten schriftlich und mit Fotos – zu informieren und ihn innerhalb einer angemessenen Frist zur Entfernung des Schimmels aufzufordern», erklärt Brandl. Denn: Vermieter müssen für eine mangelfreie Wohnung sorgen und Schimmel gilt als Mangel.
Wer jedoch für die Kosten aufkommt, hängt davon ab, wer für den Schimmelbefall verantwortlich ist. Neben Baumängeln kann er auch durch nicht ausreichendes Lüften und Heizen entstehen. Mieter, die den Mangel nicht unverzüglich melden, können unter Umständen ihre Ansprüche verlieren. Bei Folgeschäden können sogar Schadenersatzforderungen drohen, weil der Vermieter nicht die Möglichkeit hatte, rechtzeitig Gegenmassnahmen zu veranlassen. «Dies ist hingegen nicht der Fall, wenn der Befall nicht ersichtlich ist, weil er sich beispielsweise hinter einem Einbauschrank befindet», ergänzt Brandl.