Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda
Gesundheit
02.11.2024

Was tun bei Schimmel in der Wohnung?

Bild: Adobe Stock
Die kalte Jahreszeit steht bevor und damit beginnt auch langsam die Heizsaison. Das bedeutet allerdings gleichzeitig: Das Risiko von Schimmelbildung in der Wohnung steigt. Wie du dich rechtlich und gesundheitlich schützen kannst, erfährst du in diesem Bericht.

Wer endlich die Zusage für eine Wohnung bekommen hat, kann die Unterzeichnung des Mietvertrags meist kaum erwarten. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich Mieter aber auch, die ihnen überlassenen Räume sorgsam zu behandeln. «Dazu gehört unter anderem, regelmäßig zu lüften und ausreichend zu heizen, um einer Schimmelbildung durch Feuchtigkeit in den Zimmern vorzubeugen», erläutert Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Im Gegenzug hat der Vermieter wiederum die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Mieter in der sogenannten Heizperiode von Anfang Oktober bis Ende April die Wohnung ausreichend heizen können – nach den meisten Gerichtsentscheidungen tagsüber auf mindestens 20 Grad sowie 17 bis 18 Grad nachts.

Schimmel gefährdet Gesundheit

Schimmel hinterlässt nicht nur unschöne Flecken an den Wänden, sondern gefährdet auch die Gesundheit der Bewohner. «Entdecken sie Schimmelflecken in der Wohnung, gilt es daher, umgehend den Vermieter – am besten schriftlich und mit Fotos – zu informieren und ihn innerhalb einer angemessenen Frist zur Entfernung des Schimmels aufzufordern», erklärt Brandl. Denn: Vermieter müssen für eine mangelfreie Wohnung sorgen und Schimmel gilt als Mangel.

Wer jedoch für die Kosten aufkommt, hängt davon ab, wer für den Schimmelbefall verantwortlich ist. Neben Baumängeln kann er auch durch nicht ausreichendes Lüften und Heizen entstehen. Mieter, die den Mangel nicht unverzüglich melden, können unter Umständen ihre Ansprüche verlieren. Bei Folgeschäden können sogar Schadenersatzforderungen drohen, weil der Vermieter nicht die Möglichkeit hatte, rechtzeitig Gegenmassnahmen zu veranlassen. «Dies ist hingegen nicht der Fall, wenn der Befall nicht ersichtlich ist, weil er sich beispielsweise hinter einem Einbauschrank befindet», ergänzt Brandl.

Recht auf Mietminderung bei Mängeln

Haben Mieter ihre Pflichten erfüllt und kümmert sich der Vermieter nicht innerhalb der gesetzten Zeitspanne um die Beseitigung des Schimmels, haben sie die Möglichkeit, auf eigene Faust einen Fachbetrieb damit zu beauftragen und dem Vermieter die Kosten später in Rechnung zu stellen. Da Mieter hier in Vorleistung gehen müssen und dieses Vorgehen häufig zu Streit führt, rät die Rechtsexpertin jedoch davon ab.

Paragraf 536BGB legt außerdem fest, dass Mieter das Recht haben, die Miete für die Zeit zu kürzen, während der der Mangel besteht. «Wie hoch die Mietminderung ausfallen darf, ist nicht gesetzlich geregelt und vom Einzelfall abhängig», so Brandl. «Voraussetzung ist allerdings, dass Mieter den Mangel vorher gemeldet und den Schimmel nicht selbst verursacht haben.»

Doch Vorsicht: Unberechtigte Kürzungen führen zu einem Mietrückstand, welche der Grund für eine fristlose Kündigung des Vermieters sein kann. Die Rechtsexpertin empfiehlt daher, die Miete vollständig, aber unter Vorbehalt zu zahlen. «So haben Mieter nach Klärung des Sachverhalts später das Recht auf Rückforderungen in entsprechender Höhe», erläutert die Juristin.

So vermeidest du Schimmelbildung

  1. Zwei bis drei Mal pro Tag die Wohnung 5 bis 10 Minuten kräftig lüften (mit Durchzug).

  2. Offene Kippfenster vermeiden. Der Luftaustausch ist gering, hingegen kühlen Wände und Möbel stark aus, was die Kondensation fördert.

  3. Die Türen zwischen unterschiedlich beheizten Räumen schliessen.

  4. Möbelstücke 5 bis 10 cm von Aussenwänden entfernt platzieren, damit die Luft hinter den Möbeln zirkulieren kann.

  5. Während und nach dem Kochen und Abwaschen den Dampfabzug verwenden oder Fenster öffnen.

  6. Nach dem Duschen das Badezimmer einige Minuten lüften. Da nasse Handtücher und Wände im Badezimmer trotz des Lüftens noch viel Wasser enthalten, erhöht sich die relative Luftfeuchtigkeit. Das Öffnen der Badezimmertür hilft bereits.

  7. Blumenerde nicht zu feucht halten und verschimmelte Erde austauschen.

  8. Feuchte Wäsche möglichst nicht in der Wohnung aufhängen.

  9. Die Raumtemperatur von 20 °C in Wohnräumen und 17 °C in Schlafräumen sollte nicht unterschritten werden.

  10. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 40 und 60 Prozent liegen.

5 Tipps, um den Schimmel loszuwerden

  • Alkohol oder Spiritus verwenden:
    Für kleinere, abwischbare Schimmelflecken eignet sich auch hochprozentiger Alkohol (mindestens 70 %). Trage den Alkohol direkt auf die befallenen Stellen auf und wische ihn nach etwa 30 Minuten mit einem Lappen ab. Achte darauf, gut zu lüften, da Alkohol stark verdunstet.

  • Essig als Hausmittel:
    Essig ist ein effektives Mittel gegen leichten Schimmelbefall. Mische weissen Haushaltsessig mit Wasser im Verhältnis 1:1 und sprühe die Mischung auf die betroffenen Stellen. Lass es für etwa eine Stunde einwirken und wische die Oberfläche dann gründlich ab.

  • Wasserstoffperoxid als Alternative:
    Eine 3-prozentige Wasserstoffperoxidlösung kann auf Schimmelstellen aufgesprüht werden. Sie ist eine gute Alternative zu aggressiveren chemischen Mitteln, da sie umweltfreundlich ist und Schimmelsporen abtötet. Nach dem Auftragen einwirken lassen und dann abwischen.

  • Spezielle Anti-Schimmel-Reiniger verwenden:
    In Baumärkten gibt es spezielle Schimmelentferner, die chemische Wirkstoffe enthalten. Diese sind besonders bei grossflächigem Schimmelbefall oder schwer zu entfernenden Schimmelarten hilfreich. Trage Schutzhandschuhe und lüfte den Raum während der Anwendung gut, um chemische Dämpfe zu vermeiden.

  • Tapeten oder Putz entfernen:
    Bei starkem Schimmelbefall, der tief in die Bausubstanz eingedrungen ist, reicht eine Oberflächenbehandlung oft nicht aus. Hier kann es notwendig sein, befallene Tapeten oder sogar den Putz zu entfernen. Anschliessend sollten die Wände gründlich gereinigt und gegebenenfalls trockengelegt werden, um die Ursache des Schimmels zu beseitigen.

ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH / aa, March24 / Toggenburg24