Ein Justizstreit zwischen der Schweiz und Österreich führt zu Verzögerungen in der Strafverfolgung.
Seit dem 30. September gab es in Österreich eine Serie von Bombendrohungen. Anonyme E-Mails mit Drohungen, dass Sprengsätze an verschiedenen Orten wie Bahnhöfen, Einkaufszentren und Schulen deponiert wurden, führten zu fast 30 Evakuierungen und Sperrungen.
Anfang dieser Woche gab das Innenministerium bekannt, einen «dringend Tatverdächtigen» identifiziert zu haben – einen 20-jährigen Schweizer aus dem Kanton St.Gallen.
Verhaftung und überraschende Freilassung
Obwohl österreichische Medien von dem «Bombenhirn aus der Schweiz» berichteten und ein europäischer Haftbefehl erlassen wurde, ist der Verdächtige weiterhin auf freiem Fuss: Nach einer kurzfristigen Festnahme durch die St.Galler Behörden wurde der Mann wieder freigelassen, da die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft nicht erfüllt waren.
Die Staatsanwaltschaft St.Gallen sagte, dass das Rechtshilfeersuchen aus Österreich nicht genügend konkrete Informationen enthielt.
Keine Auslieferung ohne Zustimmung
Die Auslieferung des Verdächtigen nach Österreich scheiterte daran, dass er nicht zugestimmt hat. Die Schweiz, wie viele andere Länder, liefert ihre Staatsbürger in solchen Fällen nur aus, wenn die betroffene Person der Auslieferung zustimmt.
Andernfalls müsste Österreich ein formelles Auslieferungsgesuch stellen.
Schweizer Behörden sollen Strafverfolgung übernehmen
Die österreichischen Behörden möchten, dass die Schweiz den Fall übernehme. Im Rechtshilfeersuchen wurde beantragt, dass die Schweizer Justiz die Strafverfolgung leitet.
Da jedoch «wichtige Beweismittel und Akten aus Österreich fehlen», können die Schweizer Strafverfolger noch nicht entscheiden, ob sie das Verfahren übernehmen. Die österreichischen Akten werden erwartet, damit die Verbindungen des Verdächtigen zu den Drohungen untersucht werden können.