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St. Gallen
22.10.2024
22.10.2024 12:02 Uhr

Nachtparkieren kostet ab November

Die Stadt St.Gallen weitet das Parkierreglement aus.
Die Stadt St.Gallen weitet das Parkierreglement aus. Bild: zVg
Aufgrund einer Teilrevision des Parkierreglements wird per 1. November 2024 das regelmässige Nachtparkieren in der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) gebührenpflichtig.

Zudem wird die Gebührenpflicht von Parkplätzen in der Weissen Zone ausgeweitet und die Tarife werden angepasst. Auch Carparkplätze sind zukünftig gebührenpflichtig.

Bisher war das nächtliche Parkieren in der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) kostenlos. Ab dem 1. November 2024 wird in der Stadt St.Gallen das regelmässige Nachtparkieren in der EBZ gebührenpflichtig. Wer sein Fahrzeug mehr als einmal wöchentlich zwischen 19 Uhr und 8 Uhr in der EBZ abstellt, muss für 30.00 Fr. eine Monatsbewilligung erwerben. 

Personen mit bestehender EBZ-Bewilligung

Personen, welche bereits eine Bewilligung für die EBZ besitzen, bezahlen für die Nachtbewilligung 10.00 Fr. pro Monat zusätzlich. Für kurzzeitiges Parkieren tagsüber ist weiterhin die blaue Parkscheibe gültig. 

Bei Anwohnern mit bestehender EBZ-Bewilligung wird die «Nachtparkierung» automatisch aufgeschaltet, da sie diese sowieso benötigen werden. Die Betroffenen werden vorgängig angeschrieben und über diese automatische Aufschaltung informiert. Sie können diese auch abbestellen, wenn sie ihr Fahrzeug nicht mehr als einmal pro Woche – inklusive Wochenende – zwischen 19 Uhr und 8 Uhr in der EBZ parkieren.

Anpassung der EBZ-Signale vor Ort

Aktuell werden die Stelen, welche eingangs der EBZ auf das Parkregime hinweisen, mit den entsprechenden Informationen angepasst. Erstmals werden die Stelen auch mit einem QR-Code versehen, welcher detaillierte Informationen zum Parkregime liefert.

Gebührenpflicht – Anpassung und Ausweitung

Am 1. November 2024 werden ausserdem die Parkgebühren in der Weissen Zone angepasst. Der Tagestarif im Zentrum wird um 50 Rp. pro Stunde erhöht und beträgt neu 2.50 Fr. pro Stunde, der Nachttarif bleibt bei 1.50 Fr. pro Stunde. 

Weiter wird ausserhalb des Zentrums ab dem 1. November 2024 ein Nacht- sowie Sonntagstarif von 1.00 Fr. pro Stunde eingeführt, der Tagestarif bleibt bei 1.50 Fr. pro Stunde. Zusätzlich wird die 24-Stunden-Gebührenpflicht auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt. 

Gebührenpflicht für Carparkplätze

Die Carparkplätze auf dem Spelteriniplatz und an der Museumstrasse waren bisher kostenlos. Neu wird es einen Tagestarif von 5.00 Fr. pro Stunde sowie einen Nacht- und Sonntagstarif von 3.00 Fr. pro Stunde geben.

Weitere Informationen zum Parkregime finden sich auf der Webseite der Stadt St.Gallen.

pd/jos/toggenburg24