Die Regierung hat mit einem Nachtrag zum Sozialhilfegesetz den Auftrag des Kantonsrates erfüllt. Aufgrund der Einschränkung der Niederlassungsfreiheit beurteilt sie die Regelung aber als völkerrechtswidrig und beantragt deshalb Nichteintreten auf die Gesetzesvorlage.
Im Jahr 2021 beauftragte der Kantonsrat die Regierung damit, das Sozialhilfegesetz zu ergänzen. Neu sollen Gemeinden Sozialhilfebeiträge für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge in Form von Wohnraum ausrichten können.
Begründet wurde die Motion damit, dass es durch die Niederlassungsfreiheit der Personen aus dem Asylbereich zu Konzentrationen bestimmter Bevölkerungsgruppen in einzelnen Gemeinden komme. Das erschwere die Integrationsbemühungen der Gemeinden erheblich.
Regelung verstösst gegen Völker- und Bundesrecht
Die Regierung beantragte bereits bei der Beratung der Motion Nichteintreten. Sie beurteilte die Regelung als völkerrechtswidrig. Der Kantonsrat überwies die Motion dennoch. Die Regierung liess anschliessend ein Rechtsgutachten bei der Universität Freiburg erstellen. Das Rechtsgutachten beurteilt die gewünschte Umsetzung ebenfalls als einen Verstoss gegen Völkerrecht – geht jedoch noch weiter und sagt, sie verstosse auch gegen Bundesrecht.
Da die Regierung eine überwiesene Motion mit einer Botschaft und einem Gesetzesentwurf beantworten muss, legt sie nun einen Nachtrag zum Sozialhilfegesetz vor. Sie beantragt dem Kantonsrat aber Nichteintreten.
Vernehmlassung eröffnet
Die Regierung anerkennt zwar, dass die Herausforderungen der Gemeinden bei der Integration der zugezogenen Bevölkerung gross sind. Sie ist aber der Meinung, dass die Gemeinden mit den bestehenden Instrumenten hinreichend entlastet werden.
Dazu gehören insbesondere der soziodemografische Sonderlastenausgleich als Instrument des vom Kanton finanzierten innerkantonalen Finanzausgleichs wie auch die vom Bund je Person ausgerichteten Global- und Integrationspauschalen für entsprechende Aufwendungen. Mit der jährlichen Integrationspauschale finanziert der Bund in den ersten Jahren die Ausgaben der Kantone für die Integration. Mit den Globalpauschalen vergütet der Bund die Aufwände der Kantone aus der Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge.
Die Regierung startet nun die Vernehmlassung zur Vorlage. Interessierte Personen können sich zur vorgesehenen Regelung äussern. Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. Januar 2025.