Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda
Bütschwil-Ganterschwil
24.10.2024
24.10.2024 11:22 Uhr

ARA – die Abrechnungen werden geändert

Wichtige Informationen aus der Gemeinde. (Symbolbild)
Wichtige Informationen aus der Gemeinde. (Symbolbild) Bild: Imagefilm Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil
Die Gemeinde informiert über die Vereinbarung ARA Bazenheid, die Schutzverordnung Kulturgüterschutz, den 1. Wahlgang Gesamterneuerungswahlen und die Sanierung des Zulaufes Taaweiher.

Vereinbarung ARA Bazenheid, fakultatives Referendum

An die ARA Bazenheid sind Gebiete der Gemeinden Kirchberg, Lütisburg, Oberuzwil, Jonschwil, Bütschwil-Ganterschwil und Mosnang angeschlossen. Betreiberin der ARA Bazenheid ist die Gemeinde Kirchberg. Die Betriebskommission der ARA Bazenheid beabsichtigt, die Verteilung der Betriebskosten unter den Gemeinden zu ändern. Statt über die Abwasser- frachten, sollen die Kosten über die Anzahl angeschlossener Einwohner verteilt werden. Mit der Änderung der Abrechnung kann auf die teuren Frachtmessungen verzichtet werden.

Diese Änderung der Betriebskostenverteilung setzt allerdings eine Anpassung an der Vereinbarung über die Mitbenützung der ARA Bazenheid bzw. der weiteren Anlagen voraus. Die Vereinbarung über die Mitbenützung von öffentlichen Abwasseranlagen zwischen den Politischen Gemein- den Bütschwil-Ganterschwil, Jonschwil, Kirchberg, Lütisburg, Mosnang und Oberuzwil wurde inzwischen überarbeitet und durch die Gemeinderäte erlassen.

Gegenstand

Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden über die Mitbenützung von öffentlichen Abwasseranlagen.

Referendumsfrist

Freitag, 1. November 2024 bis Dienstag, 10. Dezember 2024

Öffentliche Auflage

Die Vereinbarung liegt während der Büroöffnungszeit in den jeweiligen Ratskanzleien auf.

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens in Bütschwil-Ganterschwil

338 Unterschriften

Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie denjenigen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbogen können bei der Ratskanzlei bezogen werden.

Schutzverordnung Kulturgüterschutz; öffentliche Auflage

Vom 22. Mai 2023 bis 20. Juni 2023 wurde das Mitwirkungs- verfahren zur Schutzverordnung Kulturgüterschutz durchge- führt. Innert der Frist gingen rund 15 Eingaben aus der Bevöl- kerung ein. Nach angebotenen Bürgersprechstunden wurden die Anliegen ausgewertet und wo möglich in der weiteren Erarbeitung berücksichtigt. Ende Dezember 2023 folgte die Beurteilung des Amtes für Raumentwicklung und Geoinfor- mation (AREG) im Rahmen der Vorprüfung. Das Baukollegium hat die entsprechende Rückmeldung berücksichtigt und die Unterlagen gestützt auf die Beurteilung des AREG bereinigt.

Der Gemeinderat hat am 24. September 2024 gestützt auf Art. 41 Planungs- und Baugesetz (PBG) die folgenden Unter- lagen genehmigt und zur öffentlichen Auflage verabschiedet:   

  • Schutzverordnung
  • Kulturgüterschutz
  • Planungsbericht
  • Plan
  • Kulturgüterschutzgebiete
  • Inventarliste
  • Kulturgüterschutz
  • Verzeichnis Kulturgüterinventar  
  • Mitwirkungsbericht anonymisiert

Sämtliche Unterlagen liegen nach Art. 41 PBG während 30 Tagen, d.h. ab Freitag, 25. Oktober 2024 bis Montag, 25. November 2024 im Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, öffentlich auf.

Rechtsmittel

Einsprachen gegen die Schutzverordnung sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.

1. Wahlgang Gesamterneuerungswahlen; Feststellung der endgültigen Ergebnisse

Am 22. September 2024 fand der erste Wahlgang der kommunalen Gesamterneuerungswahlen statt. Die vierzehntägige Beschwerdefrist ist unbenützt abgelaufen. Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist das endgültige Ergebnis fest (Art. 111 Abs. 2 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen; sGS 125.3).

Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2024 das endgültige Ergebnis des ersten Wahlgangs festgestellt.

Sanierung Zulauf Taaweiher; Mitwirkung

Aktuell wird der Taaweiher durch einen kleinen Seitenbach und die Entwässerung der Libingerstrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) zum Taabach gespiesen. Die Strassenentwässerung, welche heute Wasser in den Weiher führt, verursacht negative Auswirkungen auf das Ökosystem im Weiher. Dieser Seitenzulauf soll deshalb nun vom Weiher getrennt und direkt in den Taabach geleitet werden. Damit verbunden ist auch die Offenlegung des eingedolten Bachs geplant.

Der Gemeinderat hat am 24. September 2024 gestützt auf Art. 17 Wasserbaugesetz (WBG) die folgenden Unterlagen zur Mitwirkung verabschiedet:

Gemäss Art. 17 Abs. 2 bis WBG sorgt die politische Gemeinde für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung, um Vorschläge und Anregungen, sofern möglich, in die Planung einfliessen zu lassen. 

Sämtliche  Unterlagen liegen ab Freitag, 25. Oktober 2024 bis Montag, 11. November 2024 im Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, öffentlich zur Mitwirkung auf. Stellungnahmen dürfen schriftlich bei der Ratskanzlei, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil oder per E-Mail an corinne.wagner@buetschwil- ganterschwil.ch eingereicht werden.

Erteilte Baubewilligungen

  • Schweizer Hansjörg, Ganterschwil; Befestigung Hofzufahrt, Grundstück Nr. 174G, Hagenau 201, Ganterschwil
  • Rüttimann Susanne, Bütschwil; Installation Photovoltaik- anlage auf Gebäude Vers.-Nr. 1474B, Grundstück Nr. 1181B, Chromen 1474, Bütschwil
  • Scherrer Sandro, Dietfurt; Neubau Allwetterplatz für Pferde, Grundstück Nr. 898B, Eichli 680, Dietfurt
  • INDIVI Athletik GmbH, Lichtensteig; Umnutzung Lagerraum in Fitnessraum im Gebäude Vers.-Nr. 701B, Grundstück Nr. 1812B, Gewerbepark 11, Dietfurt

Im Anhang finden Sie den ganzen Inhalt der Gemeindemitteilung Nr. 20.

Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil / Toggenburg24