Vereinbarung ARA Bazenheid, fakultatives Referendum
An die ARA Bazenheid sind Gebiete der Gemeinden Kirchberg, Lütisburg, Oberuzwil, Jonschwil, Bütschwil-Ganterschwil und Mosnang angeschlossen. Betreiberin der ARA Bazenheid ist die Gemeinde Kirchberg. Die Betriebskommission der ARA Bazenheid beabsichtigt, die Verteilung der Betriebskosten unter den Gemeinden zu ändern. Statt über die Abwasser- frachten, sollen die Kosten über die Anzahl angeschlossener Einwohner verteilt werden. Mit der Änderung der Abrechnung kann auf die teuren Frachtmessungen verzichtet werden.
Diese Änderung der Betriebskostenverteilung setzt allerdings eine Anpassung an der Vereinbarung über die Mitbenützung der ARA Bazenheid bzw. der weiteren Anlagen voraus. Die Vereinbarung über die Mitbenützung von öffentlichen Abwasseranlagen zwischen den Politischen Gemein- den Bütschwil-Ganterschwil, Jonschwil, Kirchberg, Lütisburg, Mosnang und Oberuzwil wurde inzwischen überarbeitet und durch die Gemeinderäte erlassen.
Gegenstand
Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden über die Mitbenützung von öffentlichen Abwasseranlagen.
Referendumsfrist
Freitag, 1. November 2024 bis Dienstag, 10. Dezember 2024
Öffentliche Auflage
Die Vereinbarung liegt während der Büroöffnungszeit in den jeweiligen Ratskanzleien auf.
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens in Bütschwil-Ganterschwil
338 Unterschriften
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie denjenigen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbogen können bei der Ratskanzlei bezogen werden.