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Neckertal
25.10.2024

News der Gemeinde und der Volksabstimmung

Am 24. November 2024 wird abgestimmt. (Symbolbild: Neckertal)
Am 24. November 2024 wird abgestimmt. (Symbolbild: Neckertal) Bild: St. Galler Tagblatt, Toggenburg24
Der Budgetprozess beginnt jeweils bereits in der Sommerzeit und dauert bis zur Septembersitzung des Gemeinderats. Der Steuerfuss liegt weiterhin bei 120 Prozent.

In ein paar Tagen erhalten Sie den Budgetbericht 2025 mit den Anträgen des Gemeinderats. Im Budget 2025 sieht der Gemeinderat bei Aufwänden von Fr. 43,14 Mio und Erträgen von Fr. 40,74 Mio einen Aufwandüberschuss von rund Fr. 2,40 Mio vor. 

Woher kommt dieses Defizit? Hauptsächlich über eine strukturelle Kostensteigerung bei der Schule. Dort sind die Pensen Berechnungen und damit die Löhne nach kantonalen Vorgaben gemacht, das neue Angebot «ausserschulische Betreuung» eingeführt, die IT-Bildungsinitiative des Kantons umgesetzt und das Schulgeld für auswärtig beschulte Schülerinnen und Schüler bedeutend. Die Kostenkurve zeigt in allen Schulgemeinden nach oben, wird sich aber, glaubt man den Prognosen, in den nächsten Jahren abflachen. Investitionen in die Bildung und Förderung unserer Schülerinnen und Schüler ist ein hohes und wichtiges Gut in unserer Gemeinde. Der Gemeinderat ist bereit, den entsprechenden Preis zu zahlen, auch in Bezug auf die «Schulhaus im Dorf»-Strategie.

Aufwandüberschüsse sind zu erwarten

Für die Jahre 2026 bis 2028 werden gemäss Finanzplanung wieder tiefere Aufwandüberschüsse erwartet.

Erfreulicherweise steigen parallel zu den Kosten auch die Einnahmen. So dürfen wir 2025 mit einem Fr. 600'000 höheren Finanzausgleichsbeitrag rechnen und auch die Steuereinnahmen steigen stetig an.

Der Gemeinderat möchte den Steuerfuss von 120% so lange wie möglich halten. Mit diesem Steuerfuss werden aber auch zukünftig Aufwandüberschüsse zu Buche stehen.

Diese Überschüsse können vorläufig gut aus dem freien Eigenkapital entnommen werden. Dieses betrug Ende 2023 ca. Fr. 34'000'000. Gebildet wurde dieses Kapital durch die Ertragsüberschüsse der drei Gemeinden in den letzten 10 Jahren und durch die Kantonsbeiträge an die Fusion (ca. Fr. 7'700'000). Insbesondere dieser Kantonsbeitrag steht für die Stabilisierungdes Steuerfusses zur Verfügung.

Im Budgetbericht erläutern wir Ihnen das Budget 2025 im Detail und gehen auch auf die Trends und Prognosen der Zukunft ein.

Zweiter Wahlgang

Erneuerungswahl eines Mitgliedes des Gemeinderates

Nachdem am 22. September 2024 vier der fünf Mitglieder in den Gemeinderat das absolute Mehr nach Art. 92 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) erreichten (Publikation ABI 2024-001.172.715), ist ein zweiter Wahlgang nötig.

Stille Wahl ist im zweiten Wahlgang möglich (Art. 28 Abs. 1 Bst. c WAG). Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 4. Oktober 2024 um 11.30 Uhr abgelaufen.

Die Ratskanzlei stellt fest:

Für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl eines Mitgliedes des Gemeinderates sind die folgenden Kandidaturen nach Art. 28 ff. WAG gültig vorgeschlagen worden:

  • Hofer Daniel, Necker, parteilos
  • Jetzer Patrick, Bächli, Aufrecht
  • Rüegger Rouven, St.Peterzell, FDP

Stille Wahl entfällt somit.

Der auf den 24. November 2024 festgelegte Urnengang für
diese Erneuerungswahl findet statt.

Rechtsmittelbelehrung

Binnen einer Frist von vierzehn Tagen seit der Wahl kann betreffend diese Wahl beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 110 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen [sGS 125.3] i.V.m. Art. 164 f. des Gemeindegesetzes [sGS 151.2]).

Die Stimmunterlagen für die Wahlen vom 24. November 2024 werden Ende Oktober 2024 versandt.

Volksabstimmung vom 24. November 2024

Eidgenössische Vorlagen

Vorlage 1:
Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt
2023 für die Nationalstrassen
Vorlage 2:
Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts
(Mietrecht: Untermiete)
Vorlage 3:
Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts
(Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
Vorlage 4:
Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über
die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der
Leistungen)

Kantonale Vorlagen

Vorlage 1:
VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Förderung und Finanzierung
von Spezialpflegeangeboten)
Vorlage 2:
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der
Ausbildung im Bereich der Pflege
Vorlage 3:
XII. Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs)

Kommunale Vorlage

Vorlage 1:
Erneuerungswahl einer Gemeinderätin / einem Gemeinderat
2. Wahlgang

Jeder Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich abgeben.
Sie muss am Abstimmungssonntag bis spätestens zur
Schliessung der Urne bei der Gemeinde eintreffen. Briefliche
Stimmabgaben (auch von Familienangehörigen oder Nachbarn)
können den Stimmenzählenden an der Urne separat übergeben
werden.

Die Urne im Gemeindehaus Mogelsberg ist am Sonntag,
24. November 2024, von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise

  • Stimmzettel in beigelegtes Kuvert legen und verschliessen.
  • Stimmausweis unterschreiben und anschliessend Kuvert
    und Stimmausweis im erhaltenen Zustellkuvert an
    Stimmbüro senden oder abgeben.
  • Über den Postweg muss das Stimmcouvert spätestens
    bis am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag aufgegeben
    werden, damit es fristgerecht beim Stimmbüro
    eintrifft.

Am Donnerstag, 21. November und Freitag, 22. November 2024 kann während den Büroöffnungszeiten von 08.00 bis 11.30 Uhr beim Front-Office in Mogelsberg vorzeitig persönlich
abgestimmt werden.

Fehlende Stimmausweise können bis am Freitagmittag vor der Abstimmung beim Front-Office bezogen werden.

Gemeinde Neckertal / Toggenburg24