- Schneiden Sie Ihre Sträucher und Bäume so zurück, dass diese nicht in den Verkehrsraum hineinragen, und zwar auch dann nicht, wenn Nassschnee darauf liegt.
- Parkieren Sie Ihre Autos auf den privaten Vorplätzen und nicht auf der Strasse. Parkierte Autos behindern die Räumungsarbeiten massiv. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für entstehende Schäden ab.
Die privaten Grundeigentümer sind nach Artikel 64 Abs. 1
lit. c des Kant. Strassengesetz verpflichtet, die «Schneemaden
», welche durch die Räumungsfahrzeuge entstehen,
selber wegzuschaufeln. Vorplatzschnee gehört nicht auf
die Strasse.
Die Schneeräumung findet meistens bei sehr schwierigen
Wetterverhältnissen statt. Die Fahrzeuge sind gross und
stark und brauchen zur Räumung des schweren Schnees
ein gewisses Tempo. Wir bitten deshalb alle Eltern, ihre
Kinder über diese speziellen Gefahren zu informieren.
Gehen Sie den Fahrzeugen, welche sich mit gelben
Drehlicht und durch das Eigengeräusch bemerkbar machen,
grossräumig aus dem Weg.
Die Korporationen sind zuständig für die Räumung der
Hydranten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nicht auch
die Anwohner ab und zu ein Auge darauf werfen könnten.
Ein ausgeschaufelter Hydrant erhöht die Sicherheit in
einem Brandfall massiv.
Der Werkhof Neckertal ist bestrebt, die Verkehrsflächen
im Winter möglichst gut zu präparieren. Es ist jedoch nicht
möglich, alle Wünsche zu befriedigen. Wir bitten Sie deshalb,
Ihr Fahrzeug oder Ihre persönliche Ausrüstung den winterlichen
Verhältnissen anzupassen.
Für Fragen im Zusammenhangbmit dem Winterdienst stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen unfallfreien Winter!
Willy Altherr, Leiter Werkhof Neckertal, 058 228 33 40