Ast- und Blattwerk von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen darf nicht in die Verkehrswege ragen und hat über der bestehenden Strasse einen Lichtraum von 4.50 Metern Höhe zu wahren; bei Fusswegen genügen 2.50 Meter Durchgang. Dies muss auch bei nassen oder schneebehangenen Situationen erfüllt sein, daher muss der Rückschnitt im Herbst grosszügig erfolgen.
Ast- und Blattwerk von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen darf nicht in die Verkehrswege ragen und hat über der bestehenden Strasse einen Lichtraum von 4.50 Metern Höhe zu wahren; bei Fusswegen genügen 2.50 Meter Durchgang. Dies muss auch bei nassen oder schneebehangenen Situationen erfüllt sein, daher muss der Rückschnitt im Herbst grosszügig erfolgen.
Organisieren Sie frühzeitig die Schneeräumung auf ihrem eigenen Grundstück, den Parkplätzen und auf privaten Zufahrten. Bei Unklarheiten über die Zuständigkeiten können Sie sich an den Werkhof wenden, werkhof@ebnat-kappel.ch, Telefon / Pikettnummer 071 993 17 40.
Beachten Sie, dass Salz nur gezielt eingesetzt wird und bei Schneefall keine generelle Schwarzräumung auf den Strassen von Ebnat-Kappel stattfindet. Denken Sie rechtzeitig an die Winterausrüstung bei ihrem Fahrzeug. Autos dürfen zudem nicht am Strassenrand oder auf dem Trottoir, sondern nur auf privaten Vorplätzen abgestellt werden, damit die Räumfahrzeuge nicht behindert werden.
Die Beteiligten danken für Ihre Mithilfe und wünschen im Voraus einen sicheren und schönen Winter.