4 Anteilscheine sind vorrangig für selbstbewirtschaftende Landwirte mit einem Gewerbe nach Art. 7 BGBB und Art. 9 BGBB bestimmt, die Ortsbürger von Bütschwil sind.
4 Anteilscheine sind vorrangig für die weiteren Ortsbürger von Bütschwil bestimmt.
2 Anteilscheine sind für alle weiteren Interessierten bestimmt.
Preis pro Anteilschein: CHF 2'000.00. Es wird ein Anteilschein pro Person veräussert. Gibt es mehr Bewerbungen als verfügbare Anteilscheine, so entscheidet eine Losziehung unter Aufsicht der Geschäftsprüfungskommission.
Interessierte senden ihre schriftliche Bewerbung bis zum 25. November 2024 (Datum Post-stempel oder persönliche Übergabe während den Öffnungszeiten) an:
Ortsbürgergemeinde Bütschwil, c/o Ratskanzlei Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil
In der Bewerbung ist auf jeden Fall anzugeben, ob man selbstbewirtschaftender Landwirt mit einem Gewerbe nach Art. 7 und Art. 9 BGBB und/oder Ortsbürger ist.