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Lütisburg
29.10.2024

Bevölkerung kann mitwirken

Ein paar wichtige Mitteilungen der Gemeinde Lütisburg. (Symbolbild)
Ein paar wichtige Mitteilungen der Gemeinde Lütisburg. (Symbolbild) Bild: toggenburg24/Web/freie Nutzung
Der Gemeinderat Lütisburg, hat die neu erarbeiteten Planungsinstrumente zur Mitwirkung freigegeben. Diese werden hiermit der Bevölkerung zur Mitwirkung gemäss unterbreitet.

Die Mitwirkung erfolgt gemäss  Art. 4 Raumplanungsgesetz (SR 700; abgekürzt RPG) in Verbindung mit Art. 34 Abs. 2 PBG. 

Der Richtplan, der Zonenplan, das Baureglement sowie die Schutzverordnung der Gemeinde Lütisburg wurden überarbeitet und an die neuen Bestimmungen und Anforderungen gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen (sGS 731.1; abgekürzt PBG) angepasst.

Die Planungsinstrumente sind während der Mitwirkungsfrist vom 4. November bis am 16. Dezember 2024 auf der Homepage www.luetisburg.ch sowie im Gemeindehaus, Flawilerstrasse 17, 9604 Lütisburg einsehbar. Die schriftlichen Stellungnahmen sind bis spätestens zum Ablauf der Mitwirkungsfrist der Gemeinde zuhanden des Gemeinderates einzureichen. 

Informationsveranstaltung

Am Dienstag, 19. November 2024, 20.00 Uhr, findet im Mehrzweckgebäude Lütisburg eine Informationsveranstaltung zu den erarbeiteten Planungsinstrumenten statt. Die interessierte Bevölkerung ist herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. 

Weitere News der Gemeinde

Beiträge an die schul- und familienergänzende Kinderbetreuung

Seit dem Jahr 2021 unterstützt die Gemeinde Lütisburg Eltern, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und ihre Kinder deshalb in eine Kindertagesstätte KITA geben, mit finanziellen Beiträgen.  

Die wichtigsten Informationen  

Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit den zu betreuenden Kindern in der Gemeinde Lütisburg ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben und ihre Kinder in einer vom Kanton anerkannten KITA betreuen lassen. Das anspruchsberechtigte Betreuungspensum richtet sich nach der Höhe des Beschäftigungsgrads. Bei Alleinerziehenden zählt ein Beschäftigungsgrad ab 10 %. Bei verheirateten Eltern muss der Beschäftigungsgrad 100 % übersteigen (z.B. Elternteil 1 arbeitet 80 %, Elternteil 2 arbeitet 70 %, gemeinsam also 150 %. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf 50 % vergünstigtes Betreuungspensum).  

Die Vergütung der Gemeindebeiträge erfolgt mittels eines Sozialtarifs. Einkommensschwache Eltern bekommen grössere Beiträge als einkommensstarke Eltern. Massgebend ist das Bruttoeinkommen der Eltern.

Sofern Sie von Gemeindebeiträgen an die schul- und familienergänzende Kinderbetreuung profitieren wollen, reichen Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular ein. Das Antragsformular, das EinkommensBerechnungsformular sowie den Tarif finden Sie im Onlineschalter der Gemeinde Lütisburg unter www.luetisburg.ch / Onlineschalter / Gemeinderatskanzlei.

Die Unterlagen können auch bei der Gemeinderatskanzlei per E-Mail an andreas.breitenmoser@luetisburg.ch oder Tel. 071 932 52 68 bezogen werden.  

Einreichefrist für Beiträge für das Jahr 2024:

30. November 2024  

Für Fragen oder Auskünfte steht Ihnen die Gemeinderatskanzlei gerne zur Verfügung. 

Gemeldete Solaranlagen

Bauherrschaft: Hotel Rössli Tufertschwil AG, Magnus Thalmann, Tufertschwil 20, 9604 Lütisburg

Grundstück: Nr. 387, Vers.-Nr. 1375 und 1239

Politische Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Jonschwil, Kirchberg, Lütisburg, Mosnang, Oberuzwil 

Referendumsvorlage (fakultatives Referendum) 

Gegenstand: Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden über die Mitbenützung von öffentlichen Abwasseranlagen  

Referendumsfrist: 1. November 2024 bis 10. Dezember 2024  

Öffentliche Auflage: Die Vereinbarung liegt während der Bürozeit in den jeweiligen Gemeinderatskanzleien auf.  

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens in Lütisburg: 106 Unterschriften  

Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).  

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbogen können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.  

Nicht zu vergessen!

Elisabeth und Hans Elmer-Nigg Speerstrasse 12, 9604 Lütisburg

können am 8. November 2024 das Fest der «Goldenen Hochzeit» feiern.

Der Gemeinderat gratuliert dem Ehepaar ganz herzlich zu diesem Jubiläum und wünscht ihnen weiterhin viele glückliche Momente zu zweit und beste Gesundheit. 

Gemeinde Lütisburg / Toggenburg24