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St. Gallen
30.10.2024

Rekurs gegen Tempo 30 gutgeheissen

Am Oberen Graben bleibt weiterhin Tempo 50.
Am Oberen Graben bleibt weiterhin Tempo 50. Bild: pd
Der St.Galler Stadtrat plante, auf der St.Leonhardstrasse und am Oberen Graben eine Tempo-30-Zone einzuführen. Der TCS erhob dagegen Rekurs. Das Sicherheits- und Justizdepartement hat diesen Rekurs gutgeheissen.

Der Stadtrat begründete die Notwendigkeit der Temporeduktion hauptsächlich mit Verkehrssicherheitsbedenken und machte auf der betroffenen Strecke diverse Gefahrenstellen geltend, denen nur mit einer Temporeduktion begegnet werden könne.

Der Anordnung vorausgegangen war ein Beschluss des St.Galler Stadtparlaments, das 2021 die Sanierung des Strassenabschnitts an den Stadtrat zurückgewiesen hatte, weil das Projekt zu verkehrsorientiert sei. Die links-grüne Mehrheit des Stadtparlaments forderte damals u.a. Tempo 30.

«Begründung wirkt gesucht und konstruiert»

Doch genau diesem Ansinnen verpasste das Sicherheits- und Justizdepartement im Rekursentscheid nun eine Abfuhr. Mit deutlichen Worten stellte es in der Rekursbegründung klar, dass die Darstellung des Gefahrenpotentials zum Teil gesucht und konstruiert wirke.

Das verwaltungsinterne Gutachten der Stadt St.Gallen erwecke den Anschein, es sei von Anfang an ergebnisorientiert erstellt worden, um in Nachachtung des politischen Auftrags Argumente für die Einführung einer Tempo-30-Strecke zu finden. 

Eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduktion setze aber voraus, dass die Notwendigkeit für jeden einzelnen Strassenabschnitt separat ausgewiesen sei. Ideologisch und politisch motivierte Temporeduktionen scheiden nach diesen klaren Worten damit definitiv aus.

Forderung des TCS bestätigt

Der TCS sieht sich durch diesen Entscheid in seiner langjährigen Forderung bekräftigt, Tempo 30 grundsätzlich nur auf siedlungsorientierten Strassen zuzulassen, nicht aber auf verkehrsorientierten Strassenabschnitten. «Nur auf diese Weise wird die Strassenhierarchie gewahrt und kann die Strasse die ihr zugedachten Funktionen erfüllen, insbesondere um Ausweichverkehr in die Wohnquartiere zu verhindern», so der TCS.

«Der politische Wille einer links-grünen Parlamentsmehrheit alleine reicht für die Begründung einer Temporeduktion auf einer derart wichtigen Verkehrsachse wie der St.Leonhard-Strasse und dem Oberen Graben nicht aus.»

Wird der Rekursentscheid vom St. Galler Stadtrat umgesetzt?

Der TCS ist vor dem Hintergrund dieses Rekursentscheids irritiert darüber, dass sich die Stadt St.Gallen im St.Galler Tagblatt vom 24. September 2024 im Zusammenhang mit einem Anlass des «City Management Board» zitieren lässt, auf dem Abschnitt von der Gäbrisstrasse beim Neumarkt über den Broderbrunnen bis zum Union-Gebäude am Schibenertor plane man ein neues Verkehrsregime und es werde Tempo 30 eingeführt.

Der Rekursentscheid des Sicherheits- und Justizdepartements datiert vom 16. September 2024, sei den Parteien am Folgetag zugestellt worden und sei  den Vertretern der Stadt St.Gallen im Zeitpunkt des erwähnten Anlasses somit bekannt gewesen. «Dieser Umstand lässt Zweifel darüber aufkommen, ob der St.Galler Stadtrat gewillt ist, dem Rekursentscheid Nachachtung zu schenken und künftig auf politisch motivierte Temporeduktionen zu verzichten», fürchtet der TCS.

pd/jos/toggenburg24