Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda
Kirchberg
31.10.2024

Neue Vereinbarung – ARA Bazenheid

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: zvg/kirchberg
In der ARA Bazenheid wird das Schmutzwasser der Gemeinde Kirchberg sowie diverser Gebiete umliegender Gemeinden gereinigt. Die Betriebskosten der ARA werden unter den Gemeinden aufgeteilt.

Über das Verfahren dieser Kostenverteilung wurde eine Anpassung beschlossen. Aus diesem Grund wurde eine neue Vereinbarung über die Mitbenützung der ARA abgeschlossen.

An die ARA Bazenheid sind Gebiete der Gemeinden Kirchberg, Lütisburg, Oberuzwil, Jonschwil,  Bütschwil-Ganterschwil und Mosnang angeschlossen. Betreiberin der ARA Bazenheid ist die Gemeinde Kirchberg.

Die Betriebskosten der Abwasserreinigungsanlage wurden bisher gestützt auf die Abwasserfrachten anteilmässig auf die angeschlossenen Gemeinden verteilt. Dieses Vorgehen setzt eine Frachtmessung voraus, wobei es sich um ein aufwändiges und kostspieliges Verfahren handelt. Um diese Kosten zukünftig umgehen zu können und das Verfahren zu vereinfachen, hat die Betriebskommission der ARA Bazenheid vorgeschlagen, das Verteilungsverfahren der Betriebskosten unter den Gemeinden anzupassen. Statt über die Abwasserfrachten sollen die Kosten neu über die Anzahl angeschlossener Einwohnerinnen und Einwohner verteilt werden.

Damit die Betriebskosten nach dem neuen Verfahren abgerechnet werden können, hat die Gemeinde Kirchberg eine neue Vereinbarung über die Mitbenützung der ARA Bazenheid erarbeitet. Diese ersetzt die bisherigen Vereinbarungen, die zwischen den Vertragsgemeinden bestanden. Die neue Vereinbarung ermöglicht es der Gemeinde Kirchberg, allen Gemeinden direkt ihre Kostenanteile für den ARA-Betrieb in Rechnung zu stellen.
Die neue Vereinbarung wird dem Referendum unterstellt.

Referendumsvorlage (fakultatives Referendum)

Politische Gemeinde Kirchberg

Gegenstand

Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden über die Mitbenützung von öffentlichen Abwasseranlagen

Referendumsfrist:

  • 1. November 2024 bis 10. Dezember 2024

Öffentliche Auflage:

Die Vereinbarung liegt während der Bürozeit
in der Ratskanzlei auf.

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens in Kirchberg: 260 Unterschriften

Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1). 

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbogen können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

Weitere Mitteilungen der Gemeinde Kirchberg finden Sie im Anhang.

Gemeinde Kirchberg / Toggenburg24