Eine Hubertusmesse ist ein besonderes Erlebnis, weil der Gottesdienst durch Hörnerklänge musikalisch mitgestaltet wird. Sie findet jährlich zur Erinnerung an den heiligen Hubertus von Lüttich jeweils um den 3. November, den Hubertustag, statt. Der Überlieferung nach war Hubertus als junger Edelmann ein leidenschaftlicher Jäger, der die Erlegung des Wildes als Selbstzweck sah. Später erkannte Hubertus in allen Wesen Geschöpfe Gottes und hat sich deshalb hegend und pflegend für sie eingesetzt. Diese Grundhaltung der „Achtung vor dem Geschöpf“ ging als Waidgerechtigkeit in die Verhaltensgrundsätze der Jägerschaft ein. Die Hubertusmesse wird daher auch „Jägergottesdienst“ genannt.
Der heilige Hubertus ist der Schutzpatron der Jagd. Ausserdem gilt er als Patron der Schützenvereine, der Metallbearbeiter, Optiker und Mathematiker.
Hubertusmesse mit Jagdhornbläsern am 3. November in der Andreaskirche

Über die Jagdhornbläser Weiherweid
Die Jagdhornbläser Weiherweid sind die älteste Jagdhorngruppe im Kanton St. Gallen. Der Ursprung geht auf das Jahr 1959 zurück. Heute spielen wir konzertante Jagdhornmusik mit Jagdhörnern in ES. Diese Naturton-instrumente erlauben dank einem Umschaltventil sehr vielseitige und variantenreiche Jagdhornmusik.
Jedes Jahr tragen wir den Klang der Hörner in zwei bis drei Hubertusmessen ins Volk hinaus. Daneben nehmen wir an verschiedene Wettbewerbe im In- und Ausland teil, spielen aber auch gerne an Geburtstagen, speziellen kulinarischen Anlässen während der Jagdsaison und jagdlichen Veranstaltungen aller Art. Manchen Weidmannskameraden haben wir auf seinem letzten Gang begleitet.
Obmann: Bruno Keller
Musikalische Leitung: Stephan Jost
Bläser: Marcel Gähwiler, Bruno Keller, Sarah Christinger, Stefani Hugentobler, Dori Schenk, Reto Broger, Andi Huber, Stephan Jost, Christian Egger, Ueli Kohler und Peter Wittenwiler.
Link: jagdhornblaeser-weiherweid.ch
Über die Jagdgesellschaft Gossau
Als Pächter übernimmt die Jagdgesellschaft Gossau im Revier Gossau verschiedene Aufgaben mit entsprechenden Rechten und Pflichten. Wir erfüllen damit einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung. Wir nutzen die Wildbestände jagdlich nach Vorgaben der Jagdplanung durch das Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St. Gallens (ANJF), helfen bei Wildunfällen und entsorgen tot aufgefundene Tiere, beraten bei Problemen mit Wildtieren, engagieren uns im Lebensraumschutz und unterstützen die Wildhut.
Link: jagdgossau.ch