Gewässerraumausscheidung
Das Planungs- und Baugesetz verpflichtet die Gemeinden im Kanton St. Gallen die Gewässerräume bis spätestens am 30.09.2027 auszuscheiden. Das ist die Übergangsfrist zur Anpassung der kommunalen Nutzungspläne ans neue Planungs- und Baugesetz. Aktuell werden diese Ausscheidungen von den Gemeinden nur sehr punktuell und zögerlich vorgenommen. Für die Landwirtschaft hat die Gewässerraumausscheidung Konsequenzen bei der Bewirtschaftung. Unter www.bauern-sg.ch/Fachwissen/Gewässer sind die aktuellen Informationen zusammengefasst.
Der SGBV ist interessiert an Informationen über die Fortschritte der Projekte in den Gemeinden, möchte den Wissens- und Erfahrungsaustausch fördern und bei Bedarf Unterstützung bieten. Als Ansprechperson steht Geschäftsführer Mathias Rüesch gerne zur Verfügung.
Erfolgreiche Olma
Die 81. OLMA erwies sich auch in diesem Jahr als Publikumsmagnet. Rund 340'000 Besucherinnen und Besucher (+10'000 gegenüber Vorjahr) besuchten die Messe. Der St. Galler Bauernverband war mit der Sonderschau «Die nächste Generation der St. Galler Landwirtschaft» in der Halle 1 vertreten. Die Bildergalerie des St. Galler Bauers lädt ein, die Olma 2024 Revue passieren zu lassen.