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Kirchberg
01.11.2024

Verpassen Sie den idealen Zeitpunkt nicht!

Auf was es an der Strasse ankommt. (Symbolbild)
Auf was es an der Strasse ankommt. (Symbolbild) Bild: Gemeinde Kirchberg / Toggenburg24
Entlang verschiedener öffentlicher Strassen und Wege ragen Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen in den Strassenraum. Solche Situationen beeinträchtigen Verschiedenes an den Strassen.

Im Winter, unter Schneelast, kann sich diese Problematik weiter verschärfen! Darum werden die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer aufgefordert, ihre Pflanzen bis Ende November 2024 auf die Abstände gemäss kantonalem Strassengesetz (StrG, Art. 104 ff.) zurückzuschneiden:

  • Pflanzen dürfen seitlich gar nicht und von oben bis auf folgende Höhen nicht in den Strassenraum (Lichtraum) ragen:
    - über Strassen 4.5 m
    - über Geh- und Radwegen 2.5 m
  • Vergessen Sie beim Schneiden der Pflanzen nicht, dass Hydranten für die Feuerwehr gut ersichtlich und zugänglich sein müssen.
  • Auch Kandelaber (Strassenlampen) dürfen durch Pflanzen nicht massgeblich beeinträchtigt
    werden!

Bereits beim Pflanzen und beim Erstellen von Zäunen und Mauern ist Folgendes zu berücksichtigen:

  • Bäume und Wälder müssen an Kantonsstrassen, sowie an Gemeindestrassen einen Strassenabstand von 2.5 m einhalten.
  • Bei Hecken, Sträuchern und Zierbäumen beträgt der Strassenabstand 0.6 m. Bei Pflanzenhöhen über 1.8 m ist die Mehrhöhe dem Strassenabstand dazuzuschlagen.
  • Die Abstände werden ab Strassengrenze oder Strassenrand bis zum Stamm (Stockgrenze) gemessen.
  • Wo es die Verkehrssicherheit fordert, beispielsweise auf der Innenseite von Kurven, bei Kreuzungen etc., sind sichtbeeinträchtigende Pflanzen und tote Einfriedungen
    (Zäune, Mauern etc.) verboten.

Nächste Häckseltour

Für die Abfuhr des Schnittguts der Pflanzen bieten sich idealerweise die Häcksel-Touren vom 20./21./(allenfalls 22.) November 2024 an, für welche eine Anmeldung erforderlich
ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der nachstehenden Amtlichen Bekanntmachung und in der Abfall-Agenda.

Datum: 20./21. November 2024, allenfalls 22. November 2024

Anmeldung: Bis spätestens Montag, 18. November 2024 an die Bauverwaltung

Ausführung: Felix Gartenbau AG, Bazenheid

Kosten: Fr. 25.– pro Viertelstunde Arbeitszeit vor Ort (Rechnung erfolgt anhand Rapport)

Häckselgut: Das zu verarbeitende Material (Sträucher und Äste bis Durchmesser 18 cm) ist an Orten mit guter Zufahrtsmöglichkeit geordnet bereitzustellen. Es darf keine Fremdstoffe enthalten. Das Häckselgut verbleibt grundsätzlich bei der Eigentümerin/beim Eigentümer. Nicht häckselbares Grüngut bleibt vor Ort.

Die Bauverwaltung dankt für eine umweltgerechte Entsorgung aller Gartenabfälle in der Politischen Gemeinde Kirchberg.

Gemeinde Kirchberg / Toggenburg24