Der Leserbrief von Lisa Leisi, Präsidentin der EDU Kanton St. Gallen, 9615 Dietfurt im Wortlaut:
«Fehlanreize für ambulante und stationäre Behandlungen sollen beseitigt werden. Die Krankenkassen bezahlen max. 73,1 % und die Kantone mind. 26,9 % von den Nettokosten. Bald dürfte die Franchise-Mindesthöhe erhöht werden. Ist eine ambulante Behandlung nicht so teuer, bezahlt der Versicherte alles oder einen Grossteil der Kosten. Die Kantone und die Krankenkassen können sich entlasten, die Versicherten mögen in den ersten Jahren tiefere Krankenkassenprämien bezahlen, werden dafür mit der Franchise und dem Selbstbehalt je nach Fall umso mehr belastet.
Patient wird abgefertigt
Auch habe ich ziemliche Bedenken, wenn ich lese, dass in Zukunft die Krankenkassen die Tarife für eine effiziente Pflege festlegen. Eine effiziente Pflege wird kaum die oft so wichtigen zusätzlichen Gespräche miteinbeziehen. Der Patient wird abgefertigt, weil nur das Pflegerische verrechnet werden kann und vorgesehen ist, dabei würde auch das gestillte Bedürfnis nach Austausch zur Heilung beitragen. »