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Leserbrief
Region
05.11.2024

Falschinformationen und Behördenpropaganda

Gemeinde Uznach. (Symbolbild)
Gemeinde Uznach. (Symbolbild) Bild: stgallus.net
Gemäss kürzlicher Information des Uzner Gemeinderates führt er Sprechstunden zum Projekt der RVS A15-Gaster durch. In der entsprechenden Mitteilung wird unter anderem die Frage aufgeworfen, ob es Alternativen zum vorliegenden Projekt gibt.

Es wird ausgeführt, dass im Rahmen der damaligen Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) 2011 über 20 Varianten für eine Regionale Verbindungstrasse A15-Gaster (RVS) geprüft wurden. Dazu gehörten auch Langtunnels, welche vergleichbar seien mit dem «Plan B», welcher unser Komitee als Alternative zum jetzigen Projekt empfiehlt. Die Aussage zur Vergleichbarkeit ist aber falsch; typische Behördenpropaganda. Nur weil schon mehrfach vom Projektleiter vom Tiefbauamt Kanton St. Gallen, von Gemeindevertretern und den Befürwortern des vorliegenden Projekts behauptet, stimmt die Aussage trotzdem nicht. 

Fehlende Dossier Kenntnisse des Gemeinderates Uznach

Es erweckt den Anschein, dass u.a. der Uzner Gemeinderat den Inhalt der ZMB 2011 nicht im Detail kennt oder kennen will. So müssen auch die Aussagen im TVO-Interview vom 16. Oktober 2024 des Gemeinderates Michael Rütsche als grundlegend falsch bezeichnet werden. Die angesprochenen Tunnellösungen aus der ZMB (2011) sind die Varianten 8 und 17, welche vor 13 Jahren auch geprüft wurden. Bei genauerer Betrachtung der beiden Tunnelvarianten, wird schnell klar, dass sie nicht vergleichbar sind und weshalb diese bei den damaligen Betrachtungskriterien schnell aussortiert wurden.

Beide angesprochenen Varianten hätten eine offene Linienführung von Fischhausen hinauf zur Rickenstrasse (Bereich «ehem. Spargelfeld») beinhaltet und von da einen Tunnel in den Westen von Uznach bis zum Restaurant Schützenhaus resp. eine kürzere Variante bis Höhe Feuerwehrdepot vorgesehen. Es ist offensichtlich, dass es für die Verkehrsteilnehmer unattraktiv wäre, von Fischhausen 100 Höhenmeter hinauf in Richtung Gommiswald (Norden) und anschliessend wieder im Tunnel hinunter in Richtung Westen zu fahren. Der Vorschlag vom Plan B Komitee ist eine komplette Tunnellösung, und diese beinhaltet auf der Achse Fischhausen – Uznaberg praktisch keine Höhendifferenzen. Deshalb von «vergleichbar» zu sprechen, ist falsch und täuscht vor, dass der Plan B schon geprüft und als nicht zweckmässig beurteilt wurde. Stimmt nicht! Bei der ZMB 2011 wurden keine kompletten (wie vom Plan B Komitee vorgeschlagen) Tunnellösungen geprüft!

Es ist auch klar, dass die sogenannte «Bestvariante», über welche wir am 24. November 2024 abstimmen, damals gegenüber auch teilweisen Tunnellösungen besser abgeschnitten hat, da die Kosten mit CHF 95 Millionen viel zu tief geschätzt wurden und damals eine Tunnellösung erheblich teurer gewesen wäre. Ein aktueller Vergleich wurde nie gezogen – welcher zugunsten einer Tunnelvariante ausfallen würde. Bekanntlich werden die Kosten mittlerweile bei über CHF 400 Millionen veranschlagt, was finanziell im Bereich von Tunnellösungen liegt. Kostenschätzungen von bis zu 1 Mrd. für den Plan B sind absolut realitätsfremd.

Gleichgelagerte Projekte, wie der in Aussicht gestellte Umfahrungstunnel von St. Gallenkappel, werden mit CHF 100 Millionen pro km Tunnel kalkuliert. Bei 4,7 km Tunnel wie vom Plan B Komitee vorgeschlagen, ergeben sich folglich Kosten von CHF 470 Millionen.

Plan B «gesamtheitliche Tunnellösung» fachmännisch geprüft

Die Plan B Variante einer ganzheitlichen Tunnellösung wurde durch einen ehemalig beim Kanton tätigen Bauingenieur entworfen, welcher sich grundlegend mit der Materie befasst hat und über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. In diesem Sinne ist von einer echten, fachmännisch geprüften Plan B Variante zu sprechen.

Die Planungsdauer würde durch einen Tunnel massiv verkürzt, weil nicht mehr 20 Varianten wie beim aktuell missglückten Umfahrungsstrassenprojekt zu prüfen wären. Zudem wären weniger Grundeigentümer betroffen, was weniger Rechtsmittelverfahren (Enteignungen) nach sich ziehen würde.

Das Plan B Komitee empfiehlt deshalb am 24. November 2024 ein NEIN zum vorliegenden missratenen Monsterprojekt, um für eine zeitgemässe Tunnellösung den Weg freizumachen! 

Plan B Komitee C.Rüegg M.Ming W.Lieberherr M.Boos Uznach