Bei uns in der Schweiz besteht ja keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man aber auf verschneiten Strassen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen. Bei einem Unfall mit Sommerreifen wird eine erhebliche Mithaftung in Betracht gezogen. Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht.
Österreich
Bei unseren liebsten Nachbarn ennet des Rheins gilt seit Freitag, 1. November (bis 15. April), die «situative Winterausrüstungspflicht». Was das heisst? Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während dieses Zeitraumes bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen (kenntlich am Schneeflocken-Berg-Symbol) mit einer Profiltiefe von mindestens 4 mm angebracht sind. Kommt man bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen in eine Verkehrskontrolle, sind heftige Strafen bis zu 10'000 Euro fällig.