Anpassung Bestattungs-und Friedhofreglement zum Friedhof Feld; fakultatives Referendum
Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass der Friedhof Feld immer weniger genutzt wird. Auf dem Friedhof Dorf steht genügend Platz für künftige Bestattungen zur Verfügung. Be- stattungen in Urnengräbern sollen ab dem Jahr 2025 auf dem Friedhof Feld keine mehr stattfinden. In die Urnenwand sind noch bis ca. 2030 Bestattungen möglich, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen.
Für diese Neuregelungen auf dem Friedhof Feld ist eine An- passung des Bestattungs- und Friedhofreglements notwen- dig. Die Anpassung des Reglements muss gestützt auf Art. 35 sowie 14 ff. Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
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Referendumsauflage
Fakultatives Referendum gemäss Art. 23 lit. a des Gemeinde- gesetzes (sGS 151.2) sowie Art. 14 ff. der Gemeindeordnung -
Referendumsgegenstand
Bestattungs- und Friedhofreglement -
Referendumsfrist
Freitag, 8. November 2024 bis Dienstag, 17. Dezember 2024 -
Öffentliche Auflage
Gemeindehaus, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil -
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
350 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist, vor Ablauf der Referendumsfrist, beim Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen. Unterschriftenbögen können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.