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Verschiedene Meldungen der Gemeinde

Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil. (Symbolbild)
Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil. (Symbolbild) Bild: Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil
Wichtigste Meldungen betreffen die Anpassung Bestattungs- und Friedhofreglement, den Teilstrassenplan Geissbergstrasse und die Hochfeld-Hagenaustrasse und die Abschaffung der Aussenurnen.

Anpassung Bestattungs-und Friedhofreglement zum Friedhof Feld; fakultatives Referendum

Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass der Friedhof Feld immer weniger genutzt wird. Auf dem Friedhof Dorf steht genügend Platz für künftige Bestattungen zur Verfügung. Be- stattungen in Urnengräbern sollen ab dem Jahr 2025 auf dem Friedhof Feld keine mehr stattfinden. In die Urnenwand sind noch bis ca. 2030 Bestattungen möglich, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen.

Für diese Neuregelungen auf dem Friedhof Feld ist eine An- passung des Bestattungs- und Friedhofreglements notwen- dig. Die Anpassung des Reglements muss gestützt auf Art. 35 sowie 14 ff. Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum unterstellt werden.

  • Referendumsauflage
    Fakultatives Referendum gemäss Art. 23 lit. a des Gemeinde- gesetzes (sGS 151.2) sowie Art. 14 ff. der Gemeindeordnung
  • Referendumsgegenstand
    Bestattungs- und Friedhofreglement
  • Referendumsfrist
    Freitag, 8. November 2024 bis Dienstag, 17. Dezember 2024
  • Öffentliche Auflage
    Gemeindehaus, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil
  • Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
    350 gültige Unterschriften

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist, vor Ablauf der Referendumsfrist, beim Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen. Unterschriftenbögen können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

Teilstrassenplan Geissbergstrasse (Gemeindestrasse 3. Klasse Nr. 441), öffentliche Auflage

Die Geissbergstrasse in Ganterschwil ist sanierungsbedürftig. Das Strassenprojekt sieht Betonspuren vor. Dadurch wird trotz offiziellem Wanderweg eine ausreichende Erschliessung sichergestellt.

Das Mitwirkungsverfahren zum ersten Projektentwurf wurde vom 25. Januar 2024 bis 9. Februar 2024 durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung durch den Kanton ging hervor, dass die Situationspläne zum Bauvorhaben nicht dem publizierten Teilstrassenplan entsprechen. Das Strassenprojekt sah einen vollständigen Belag vor, im Teilstrassenplan wurden jedoch nur Betonspuren festgehalten. Im Vorprüfungsentscheid wurde unmissverständlich festgehalten, dass ein vollständi- ger Belag aufgrund des offiziellen Wanderwegs nicht bewilli- gungsfähig ist.

Die Projektunterlagen sowie der Teilstrassenplan wurden entsprechend angepasst. Zu den Änderungen wurde vom 30. Mai 2024 bis 14. Juni 2024 ein 2. Mitwirkungsverfahren (Änderungsmitwirkung) durchgeführt. In beiden Verfahren gab es keine Mitwirkungseingaben.

Teilstrassenplan «Sanierung Hofzufahrt Hochfeld-Hagenaustrasse Nr. 421»

Das Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigte am 21. Oktober 2024 den Teilstrassenplan «Sanierung Hofzufahrt Hochfeld-Hagenaustrasse Nr. 421», Gemeindestrasse 3. Klasse.

Aussenurnen bei Wahl- und Abstimmungssonntagen; Abschaffung per 1. Januar 2025

Gemäss Art. 74 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WAG) muss die Gemeinde die vorzeitige Stimmabgaben an wenigstens zwei der vier Vortage des Wahl- und Abstimmungssonntags durch Urnenöffnung während vom Rat bestimmten Zeiten oder durch Abgabe der Stimmzettel in einem verschlossenen Couvert an die zuständige Stelle der Gemein- de ermöglichen.

Seit jeher sind beide Varianten in der Gemeinde Bütschwil- Ganterschwil möglich. Bei Abstimmungs- und Wahlsonntagen bestehen aktuell in den Dörfern Bütschwil, Dietfurt und Ganterschwil Aussenurnen. Somit stehen an jedem Wahl- und Abstimmungssonntag nebst denjenigen im Stimmbüro sechs offiziell gewählte Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler an den Aussenurnen im Einsatz. Dies ist unter Berücksichtigung der eingehenden Stimmabgaben mit einem un- verhältnismässigen Aufwand verbunden.

Hinzu kommt, dass per Abstimmung vom 24. November 2024 in der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil E-Voting eingeführt wird. Diese Einführung bringt an den Aussenurnen eine neue Herausforderung mit sich. Denn Personen, welche sich für die elektronische Stimmabgabe angemeldet haben, haben trotzdem weiterhin die Möglichkeit, ihre Stimme physisch abzugeben. Der Stimmrechtsausweis sieht etwas anders aus. Die Stimmenzählenden müssen jedoch bei jeder Stimmabgabe an der Aussenurne genau kontrollieren, ob es sich um einen Stimmrechtsausweis eines für E-Voting angemeldeten Bürgers handelt. Ist dies der Fall, muss der entsprechende QR-Code mit einem Lesegerät sofort gescannt werden. Nur so kann geprüft werden, ob diese Person allfällig bereits online abgestimmt hat. Trifft dieser Fall ein, ist die physische Abgabe ungültig und muss sofort beiseitegelegt werden. Geht dies auch nur einmalig unter, und wird erst anschliessend im Stimmbüro festgestellt, dass ein Stimmrechtsausweis ungültig ist, da bereits online abgestimmt wurde, kann nicht mehr eruiert werden, welches graue Stimmcouvert in der Urne zum Stimmrechtsausweis gehört.

Diese Ausgangslage stellt eine erhöhte Gefahr dar, welche aus Sicht des Gemeinderats und der Ratskanzlei eliminiert werden muss. Deshalb hat der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil entschieden, die Aussenurnen bei Wahl- und Ab- stimmungssonntagen per 1. Januar 2025 abzuschaffen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, am Abstimmungssonntag bis
11.00 Uhr die Stimmcouverts im Briefkasten des Gemeindehauses Bütschwil sowie im Briefkasten des früheren Gemeindehauses Ganterschwil einzuwerfen.

Am Abstimmungssonntag vom 24. November 2024 besteht somit letztmals die Gelegenheit, die Stimme an den Aussenurnen abzugeben.

Tarife Unterkunft Breite; Anpassung per 1. Januar 2025

Die aktuellen Tarife für die Miete der Unterkunft Breite inkl. Sportanlagen entsprechen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten (Kosten Elektrizität, Heizung etc.) und sind somit nicht mehr kostendeckend. Deshalb wurden die Tarife über- arbeitet. Im selben Schritt wurden sie so definiert, dass sie verursachergerecht und für die Mieter nachvollziehbar sind. Der Gemeinderat hat die überarbeiteten Tarife am 21. Oktober 2024 genehmigt und per 1. Januar 2025 für verbindlich erklärt.

Das neue Tarifblatt (per 1. Januar 2025) sowie das überarbeitete Gesuchsformular sind bereits heute auf der Gemeindewebseite, Freizeit & Kultur, Sportanlage Breite, aufgeschaltet.

Metallraum AG, Betriebsbesichtigung Gemeinderat

Gemäss gängiger Praxis besichtigt der Gemeinderat zweimal pro Jahr einen Betrieb in der Gemeinde. Am 22. Oktober 2024 zeigte Matthias Zwyssig, Geschäftsführer der Metallraum AG in Bütschwil, dem Gemeinderat auf, wie die Unternehmung organisiert ist und welche Aufgabenbereiche sie abdeckt. Ausserdem erhielt der Gemeinderat bei einem Rundgang einen spannenden Einblick in die verschiedenen Räumlich- keiten. Die Metallraum AG ist spezialisiert auf Geländer, beherrscht aber auch das Werk für die Erstellung von Balkonen, Treppen, Türen, Fenster, Carports oder Möbel. Das Team zählt knapp 30 Mitarbeitende und acht Lernende.

Die Unternehmung steht für moderne Technik, zukunftsorientierte Organisation und Innovation. Während der Betriebsvorstellung konnte sich der Gemeinderat vom Engagement überzeugen. Der Rat dankt Matthias Zwyssig für den interessanten Einblick und wünscht der Metallraum AG weiterhin viel Erfolg bei ihrer Tätigkeit.

Abschlussübung der Schweizer Armee

Die Schweizer Armee führt mit dem Kommando Spezialkräfte die Abschlussübung auf dem Areal Löchli durch. Aufgrund dessen wird es zu grösseren Lärmbelästigungen kommen:

Wann

Montag, 18. November 2024, ab 12.00 Uhr und Dienstag,
19. November 2024, ab 06.00 Uhr.

Im Anhang finden Sie die Gesamtausgabe des Mitteilungsblattes Nr. 21

Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil / Toggenburg24