Das Halten eines Hundes ist mit Pflichten verbunden. Hundehaltende müssen dafür besorgt sein, dass ihr Hund weder Menschen noch Tiere gefährdet oder Dritte belästigt. Des Weiteren sind Hundehaltende verpflichtet, ihren Hund ins- besondere im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt zu lassen und stets an der Leine zu halten, wenn andere wirk- same Kontrollmöglichkeiten fehlen. Auch das Beseitigen von Hundekot in den dafür vorgesehenen Einrichtungen gehört zu den Pflichten.
Bei AMICUS registrieren
Falls Sie Ihren Hund weggegeben haben oder dieser verstorben ist, bitten wir Sie, dies der Hundekontrollstelle Bütschwil-Ganterschwil mitzuteilen. Damit vermeiden Sie, dass Ihnen unnötigerweise eine Rechnung zugestellt wird. Gleichzeitig bitten wir die Hundehaltenden auch, uns zu melden, wenn sie einen anderen Hund bzw. einen neuen Hund halten. Tierhalterinnen und Tierhalter, welche einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, müssen bei AMICUS registriert werden.
Die Rechnungen für die Hundesteuer 2025 werden zu Beginn des neuen Kalenderjahres an alle Hundehalterinnen und Hundehalter verschickt. Die Hundesteuer bleibt unverändert und bemisst sich pro Hund auf Fr. 100.– Bitte beachten Sie, dass die Hundesteuer, unabhängig von der Haltedauer, immer für ein ganzes Jahr erhoben wird.
Wir bedanken uns bei allen Hundehalterinnen und Hundehaltern für die pflichtbewussten Meldungen.
Hundekontrollstelle Bütschwil-Ganterschwil