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St. Gallen
07.11.2024

Aufrecht fasst Abstimmungsparolen

Am 24. November 2024 wird über einige nationale und kantonale Vorlagen abgestimmt.
Am 24. November 2024 wird über einige nationale und kantonale Vorlagen abgestimmt. Bild: Gemeinde Volketswil
Aufrecht St.Gallen hat die Parolen für die vier nationalen sowie die drei kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 24. November 2024 gefasst.

Aufrecht befürwortet den Ausbauschritt 2023 der Nationalstrassen. Den moderaten Ausbau findet Aufrecht angebracht, da die Schweiz in wenigen Jahren ein enormes Bevölkerungswachstum erfahren habe. Ein Ausbau der Nationalstrassen bedeute auch eine Aufweichung der Klimapolitik, die Aufrecht als wirtschaftsschädlich sieht.

Nein bei Untermiete – Stimmfreigabe bei Kündigung wegen Eigenbedarfs

Die Änderung im Mietrecht zur Regelung der Untermiete lehnt Aufrecht ab. «Viele Mietwohnungen werden inzwischen zu sehr hohen Preisen vermietet. Gleichzeitig wollen die Vermieter den 'Verbrauch' der Immobilie und damit die Kosten möglichst gering halten», so die Partei. 

Mit den hohen Mietpreisen werde ein Nutzungsrecht bezahlt. Wohngemeinschaften und Konkubinate müssten so ohne zusätzliche Hürden möglich sein. «Gewinnorientierte Weitervermietung ist zudem heute bereits nur mit Einwilligung des Vermieters möglich», fügt Aufrecht hinzu.

Bei der Änderung im Mietrecht bezüglich der Kündigung wegen Eigenbedarfs erteilt Aufrecht Stimmfreigabe. Der Eigenbedarf sei zwar berechtigt, die Vorlage sei zu wenig präzise ausformuliert und lasse «Raum für missbräuchliche Kündigungen mit vorgeschobenen Gründen» offen.

Nein zu KVG-Änderung

Die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) lehnt die Partei ab. Sie fordert, dass sämtliche Zahlungen über die Krankenkassen abgewickelt werden sollen und die heutigen Beiträge der Kantone an die Spital- und Pflegekosten an die Krankenkassen gehen.

«Damit wird die Möglichkeit der politischen Einflussnahme der Kantone auf die Gesundheitskosten deutlich reduziert und die Macht an die Krankenkassen vergeben», betont die Partei.

Kantonale Vorlagen: Zweimal Nein, einmal Ja

Bei den kantonalen Vorlagen gibt es von Aufrecht ein Nein zum Sozialhilfegesetz. Die Vorlage erhöhe die Verfügungsmöglichkeiten staatlicher Organe über bedürftige Menschen und reduziere die Entscheidungsmöglichkeiten der Angehörigen. 

Auch eine Ausbildungspflicht für die Pflegeheime und die Spitex lehnt Aufrecht ab. «Die 'Akademisierung' von Berufen, welche gerade von nicht ausgebildeten Menschen 'learning by doing' erlernt werden können, werden so abgeschafft», so die Partei. Die Ausbildungspflicht habe eine Erhöhung der Kosten zufolge, während der Benefit für die Betagten und Pflegebedürftigen fraglich bleibe.

Die Erhöhung des Fahrkostenabzugs wird jedoch befürwortet. Aufrecht ist der Meinung: «Der Aufwand, der für die Lebenskosten und letztlich die Steuern betrieben wird, muss vollständig vom Einkommen abgezogen werden können.» Der Fahrkostenabzug sei ein Schritt in die richtige Richtung.

pd/jos/toggenburg24