Doch der Reihe nach. Vor Gericht erscheint ein 38-jähriger Suchtkranker (nachfolgend Thomas genannt), weil er mit Heroin im Rucksack in eine Zollkontrolle am Bahnhof St.Margrethen geraten ist. Das schreibt «Der Rheintaler».
Der Suchtkranke hat eigenen Aussagen zufolge bereits früh mit Heroin angefangen. Ein Methadonprogramm hilft nicht; manchmal sei die Sucht so stark, dass er sich in der Schweiz Heroin besorgen muss. Ein Telefonat reicht und er bekommt einen Transportauftrag. Schliesst er diesen ab, darf er ein paar Gramm Heroin für sich behalten.
500 Gramm Heroin im Gepäck
Auch im vergangenen August war das der Fall. Thomas soll seinen Rucksack abstellen, auf keinen Fall reinschauen und sich anschliessend wieder vom Acker machen. Der Ort der Übergabe ist gegenüber der Redaktion leider nicht genauer definiert. Der Bregenzer versichert, dass er nicht hingesehen habe, als der Dealer mit einem E-Scooter vorgefahren sei und etwas in den Rucksack steckte. Wie sich später herausstellt, ist es 500 Gramm Heroin. Im Rucksack waren einige nicht genauer definierte Dinge, Badesachen und ein Shirt – so verlangte es der Dealer. Am Bahnhof St.Margrethen gerät Thomas dann allerdings in eine Polizeikontrolle. Er ergreift die Flucht und wirft seinen Stoff weg. Dumm nur, dass das halbe Kilo Heroin gefunden und Thomas Drogenschmuggel angelastet wird.
Vor Gericht beteuert Thomas, dass er nicht wusste, dass ein halbes Kilo Heroin in seinem Rucksack war. Ausgemacht gewesen seien nur 50 Gramm. Die Liste der Vorstrafen, zwölf an der Zahl, sprechen jedoch gegen Thomas. «Mein Mandant arbeitet seit sieben Jahren auf dem Bau, seine Familie steht hinter ihm. Er geht regelmässig in Therapie», so sein Verteidiger. Die Bemühungen wären nutzlos, wenn die Haftstrafe entsprechend lange wäre.
Familie wird erpresst, Sohn hat Wahl zwischen Kittchen und Therapie
Doch damit noch nicht genug. Die Eltern von Thomas bekommen unmittelbar nach der Festnahme ein Erpresserschreiben der Grossdealer. 30'000 Euro sollen gezahlt werden, schliesslich habe der Sohn Heroin gestohlen. Die Ermittlungen laufen intensiv. Immerhin Thomas kann aufatmen: Zwar ist die Richterin nicht von seiner Unschuld überzeugt, denn sie hat ihre Zweifel daran, ob er wirklich ein halbes Kilo Heroin schmuggeln wollte. Aber sie zeigt sich verständnisvoll und verordnet neun Monate Haft, resp. Therapie statt einer Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.