Die vorberatende Kommission befürwortet die zwei zusätzlichen hauptamtlichen Richterstellen, sieht aber weiteres Potential in der Digitalisierung. Sie beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten.
Seit der Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung und der Schweizerischen Zivilprozessordnung per 1. Januar 2011 hat die Geschäftslast am Kantonsgericht und bei den Kreisgerichten stetig zugenommen. Einhergehend mit dem Bevölkerungswachstum belasten schweizweit hohe Fallzahlen und eine gestiegene Komplexität das Justizsystem.
«Trotz der bereits ergriffenen Massnahmen nehmen Pendenzen und die Verfahrensdauern am Kantonsgericht und den Kreisgerichten stetig zu und haben mittlerweile ein besorgniserregendes Ausmass angenommen», schreibt der Kanton in einer Medienmitteilung.
Zweitinstanzliches Gericht
Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat deshalb eine Vorlage zur Anpassung des Kantonsratsbeschlusses über die Zahl der Richter. Dieser sieht zwei neue hauptamtliche Stellen am Kantonsgericht vor, das als zweitinstanzliches Gericht amtet. Die Stellenbegehren der erstinstanzlichen Kreisgerichte sind ebenfalls Gegenstand der bevorstehenden Budgetberatung des Kantonsrates.
Unter dem Präsidium von Monika Scherrer, Degersheim, beriet die vorberatende Kommission die Vorlage. Sie liess sich über die Ursachen der Mehrbelastungen im Straf- und Zivilrecht sowie die negativen Folgen für den Rechtsfrieden und die Rechtssuchenden informieren. Zentral diskutiert wurden dabei die durch Landesverweisungen verursachten Zusatzaufwände für die Justiz.
Digitalisierung effizienter gestalten
Der Personalbedarf sei ausgewiesen, jedoch sieht die Kommission weiteres Potential für Effizienzsteigerungen bei der Digitalisierung, die der Justiz erst noch bevorsteht. Der Kantonsrat berät die Vorlage in der Wintersession 2024/25 in einziger Lesung.