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Schweiz
14.11.2024

Schweizer Kreislaufwirtschaft wird gestärkt

Sie schaffen Grundlagen, um Materialkreisläufe zu schliessen und die Kreislaufwirtschaft bei Produkten und Bauwerken zu stärken.
Sie schaffen Grundlagen, um Materialkreisläufe zu schliessen und die Kreislaufwirtschaft bei Produkten und Bauwerken zu stärken. Bild: Christoph Kaminski
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November beschlossen, die Gesetzesänderungen aus der parlamentarischen Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» schrittweise umzusetzen.

Der Bundesrat hat am 13. November beschlossen, die gesetzlichen Änderungen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, basierend auf einer entsprechenden Initiative, ab 1. Januar 2025 umzusetzen. Die meisten neuen Regelungen zielen darauf ab, Materialkreisläufe zu fördern, den Ressourcenverbrauch zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft zu steigern.

Neu Grenzwerte bei Neubauten

Die Gesetzesrevisionen umfassen unter anderem eine Abfallhierarchie, die Recycling gegenüber der Verbrennung bevorzugt, sowie neue Regeln zur Berücksichtigung grauer Energie im Bauwesen. Kantone werden künftig Grenzwerte für die graue Energie bei Neubauten festlegen können, um umweltschonende Bauweisen zu fördern. 

Der Bundesrat erhält ausserdem die Befugnis, spezifische Anforderungen an nachhaltiges Bauen und umweltfreundliche Produktverpackungen zu formulieren.

Littering-Busse

Zusätzlich wird eine einheitliche Littering-Busse für die gesamte Schweiz eingeführt, allerdings zu einem späteren Zeitpunkt, da hierfür noch Abstimmungen mit der Ordnungsbussenverordnung notwendig sind. Die Vernehmlassung zur Littering-Busse und weiteren Details erfolgt im Frühjahr 2025 bzw. spätestens 2026.

Mehr Infos hierzu findest du hier.

Redaktion Höfe24 & March24 / Toggenburg24