Der Bundesrat hat am 13. November beschlossen, die gesetzlichen Änderungen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, basierend auf einer entsprechenden Initiative, ab 1. Januar 2025 umzusetzen. Die meisten neuen Regelungen zielen darauf ab, Materialkreisläufe zu fördern, den Ressourcenverbrauch zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft zu steigern.
Neu Grenzwerte bei Neubauten
Die Gesetzesrevisionen umfassen unter anderem eine Abfallhierarchie, die Recycling gegenüber der Verbrennung bevorzugt, sowie neue Regeln zur Berücksichtigung grauer Energie im Bauwesen. Kantone werden künftig Grenzwerte für die graue Energie bei Neubauten festlegen können, um umweltschonende Bauweisen zu fördern.
Der Bundesrat erhält ausserdem die Befugnis, spezifische Anforderungen an nachhaltiges Bauen und umweltfreundliche Produktverpackungen zu formulieren.
Littering-Busse
Zusätzlich wird eine einheitliche Littering-Busse für die gesamte Schweiz eingeführt, allerdings zu einem späteren Zeitpunkt, da hierfür noch Abstimmungen mit der Ordnungsbussenverordnung notwendig sind. Die Vernehmlassung zur Littering-Busse und weiteren Details erfolgt im Frühjahr 2025 bzw. spätestens 2026.
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