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Schweiz
14.11.2024

Bundesrat will Winterreserveverordnung verlängern

Eine entsprechende Vorlage zur Anpassung der Verordnung soll das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bis Ende Januar 2025 erarbeiten.
Eine entsprechende Vorlage zur Anpassung der Verordnung soll das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bis Ende Januar 2025 erarbeiten. Bild: Kantonspolizei Graubünden
Der Bundesrat plant, die Winterreserveverordnung bis 2030 zu verlängern, um die Schweizer Stromversorgung in den Wintermonaten abzusichern.

Um die Stromversorgung in den kommenden Jahren abzusichern, will der Bundesrat die Winterreserveverordnung bis 2030 verlängern. In einer Aussprache am 13. November 2024 hat er das UVEK beauftragt, bis Ende Januar 2025 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Grund dafür ist, dass bis zum Winter 2026/27 noch keine neuen Anlagen zur Ablösung der bestehenden Reservekraftwerke bereitstehen werden. Zudem befindet sich die Vorlage zur Verankerung der Stromreserve im Stromversorgungsgesetz noch in der parlamentarischen Beratung.

Ablösung alter Anlagen scheiterte bisher

Die bestehende Winterreserveverordnung, in Kraft seit 2023 und befristet bis Ende 2026, legt Regeln für eine Wasserkraftreserve sowie thermische Reserven fest. Die Reservekraftwerke in Birr, Cornaux und Monthey sowie die Notstromgruppen sollen vorerst in Bereitschaft gehalten werden, da eine Ausschreibung zur Ablösung neuer Anlagen bisher an zu hohen Kosten scheiterte.

Um die Notstromversorgung zu stärken, wird Swissgrid künftig die Logistik für die Treibstoffversorgung der Notstromgruppen übernehmen. Alternativen wie der Einsatz ausschliesslich von Notstromgruppen oder eine Erhöhung der Wasserkraftreserve wurden untersucht, erwiesen sich jedoch als ineffizient und ungeeignet.

 

Beträchtliches Stromsparpotenzial

Der Bundesrat hat den Bericht «Energieverschwendung beim Betrieb ohne Nutzen» genehmigt, der zeigt, dass in der Schweiz jährlich schätzungsweise 4,3 bis 7 Terawattstunden Strom ungenutzt verbraucht werden. Diese Verluste betreffen Haushalte (1,8 TWh), den Dienstleistungssektor (1,8 TWh) und die Industrie (0,7 TWh) und entsprechen etwa 8 Prozent des Gesamtstromverbrauchs dieser Bereiche. Der «Betrieb ohne Nutzen» umfasst z.B. unnötig laufende Beleuchtung, Lüftung oder Geräte, die Energie verbrauchen, ohne tatsächlich genutzt zu werden. 

Zur Verringerung dieser Verschwendung tragen bereits bestehende Effizienzvorgaben für Elektrogeräte und Anreize für Unternehmen bei. Zudem sollen neue Dienstleistungen im Zuge des Smart-Meter-Rollouts bis 2027 Haushalte und Unternehmen zur Reduktion solcher Verluste anregen. Der Bundesrat sieht derzeit jedoch keinen Bedarf für neue gesetzliche Massnahmen.

Redaktion Höfe24 & March24 / Toggenburg24