Um die Stromversorgung in den kommenden Jahren abzusichern, will der Bundesrat die Winterreserveverordnung bis 2030 verlängern. In einer Aussprache am 13. November 2024 hat er das UVEK beauftragt, bis Ende Januar 2025 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Grund dafür ist, dass bis zum Winter 2026/27 noch keine neuen Anlagen zur Ablösung der bestehenden Reservekraftwerke bereitstehen werden. Zudem befindet sich die Vorlage zur Verankerung der Stromreserve im Stromversorgungsgesetz noch in der parlamentarischen Beratung.
Ablösung alter Anlagen scheiterte bisher
Die bestehende Winterreserveverordnung, in Kraft seit 2023 und befristet bis Ende 2026, legt Regeln für eine Wasserkraftreserve sowie thermische Reserven fest. Die Reservekraftwerke in Birr, Cornaux und Monthey sowie die Notstromgruppen sollen vorerst in Bereitschaft gehalten werden, da eine Ausschreibung zur Ablösung neuer Anlagen bisher an zu hohen Kosten scheiterte.
Um die Notstromversorgung zu stärken, wird Swissgrid künftig die Logistik für die Treibstoffversorgung der Notstromgruppen übernehmen. Alternativen wie der Einsatz ausschliesslich von Notstromgruppen oder eine Erhöhung der Wasserkraftreserve wurden untersucht, erwiesen sich jedoch als ineffizient und ungeeignet.