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Kommentar
St. Gallen
18.11.2024
18.11.2024 12:02 Uhr

JA-Komitee Pendlerabzug verbreitet Unwahrheiten

Es wurden Unwahrheiten vom Komitee verbreitet. (Symbolbild)
Es wurden Unwahrheiten vom Komitee verbreitet. (Symbolbild) Bild: SBB
Gleich zweimal schreibt das Ja-Komitee auf ihrem Flyer «Kantonsrat und Regierung empfehlen ein JA». Das stimmt nur, was die Mehrheit des Kantonsrates betrifft.

Die Regierung hat sich von Anfang an und bis zum Schluss ablehnend zur Gesetzesanpassung geäussert über die das Stimmvolk nun abstimmt.

Für die im Juni 2022 eingereichte Motion zur Erhöhung des Pendlerabzuges beantragte die Regierung am 8. Nov. 2022 Nichteintreten mit folgender Begründung:

Die heutige Regelung des Fahrkostenabzugs ist erst kürzlich in Kraft getreten (1. Januar 2020). In der Zwischenzeit sind keine Umstände eingetreten, die eine Erhöhung des maximalen Fahrkostenabzugs gebieten würden. Im Gegenteil. Eine steuerliche Entlastung für Pendlerinnen und Pendler mit dem privaten Motorfahrzeug würde dem gestiegenen Bewusstsein, dass Anstrengungen gegen den Klimawandel nötig sind, entgegenstehen. Aus verkehrspolitischen und raumplanerischen Gründen eine Erhöhung des Fahrkostenabzugs abzulehnen. Mit der heutigen Begrenzung des Fahrkostenabzugs wird eine sinnvolle Nähe von Wohnen und Arbeiten gefördert.
Die Höhe des Pendlerabzuges ist aus Sicht des interkantonalen Steuerwettbewerbs von untergeordneter Bedeutung. Die Gleichbehandlung von Pendlerinnen und Pendler mit dem öV und dem Privatauto ist nach wie vor sachlich richtig.

Weil die Motion gegen den Willen der Regierung gutgeheissen wurde, musste die Regierung eine Vorlage ausarbeiten und schlug als Obergrenze Fr. 6000.- vor.

Vorschlag abgelehnt

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates erhöhte auf Fr. 8000.-
Dagegen wehrte sich die Regierung erneut und empfahl am 8. Januar 2024 die Ablehnung mit folgender Begründung:

  1. Bei der Beurteilung der Standortattraktivität ist die Höhe des steuerlich maximalen Fahrkostenabzugs ein eher nebensächliches Kriterium. …
  2. Bei einer Erhöhung des maximalen Fahrkostenabzugs auf Fr. 8'000.– wären die finanziellen Ausfälle für den Kanton und die Gemeinden deutlich höher als bei einer Limite von Fr. 6'000.–. …
  3. Im erläuternden Bericht zur Volksabstimmung vom 15. November 2015 stand, dass mit der S- Bahn St.Gallen und der kombinierten Mobilität (Park + Ride) das Angebot des öffentlichen Verkehrs auch im ländlichen Raum merklich verbessert worden sei. Diese Aussagen aus dem Jahr 2015 haben an Aktualität und Richtigkeit nichts eingebüsst, im Gegenteil. Im Linthgebiet und im St.Galler Rheintal sind vielmehr weitere Ausbauschritte erfolgt bzw. folgen solche.
    Aufgrund der stets wachsenden Bevölkerung, der zunehmenden Überlastung der Strassen und der Notwendigkeit des Klimaschutzes sollten längere Arbeitswege wenn möglich nicht mehr mit dem Privatauto, sondern mit dem öV zurückgelegt werden. Ein Generalabonnement 2. Klasse für Erwachsene für ein Jahr kostet aktuell Fr. 3'995.–. Eine Erhöhung des maximalen Fahrkostenabzugs auf Fr. 8'000.– kommt nur denjenigen zugute, die ihren Arbeitsweg mit dem Privatauto zurücklegen.

Im erläuternden Bericht zur Volksabstimmung vom 15. November 2015 stand, dass mit der S- Bahn St.Gallen und der kombinierten Mobilität (Park + Ride) das Angebot des öffentlichen Verkehrs auch im ländlichen Raum merklich verbessert worden sei. Diese Aussagen aus dem Jahr 2015 haben an Aktualität und Richtigkeit nichts eingebüsst, im Gegenteil. Im Linthgebiet und im St.Galler Rheintal sind vielmehr weitere Ausbauschritte erfolgt bzw. folgen solche.
Aufgrund der stets wachsenden Bevölkerung, der zunehmenden Überlastung der Strassen und der Notwendigkeit des Klimaschutzes sollten längere Arbeitswege wenn möglich nicht mehr mit dem Privatauto, sondern mit dem öV zurückgelegt werden. Ein Generalabonnement 2. Klasse für Erwachsene für ein Jahr kostet aktuell Fr. 3'995.–. Eine Erhöhung des maximalen Fahrkostenabzugs auf Fr. 8'000.– kommt nur denjenigen zugute, die ihren Arbeitsweg mit dem Privatauto zurücklegen.

Aus all diesen Gründen spricht sich die Regierung für einen maximalen Fahrkostenabzug von Fr. 6'000.– aus und lehnt eine zusätzliche Erhöhung auf Fr. 8'000.– ab.

Im Abstimmungsbüchlein kommt die Regierung leider gar nicht vor. Die Argumente der Regierung gegen die Erhöhung des Fahrkostenabzuges hat die Referendumsallianz übernommen.

VCS St. Gallen-Appenzell / Toggenburg24