Die Betreuungs- und Aufenthaltskosten bezahlen Sie entweder selber oder werden Ihnen bei den Ergänzungsleistungen angerechnet.
Sie haben Anspruch auf die Restfinanzierung der Pflegekosten, wenn Sie:
- in ein kantonal anerkanntes Alters- und Pflegeheim, eine Tages-/Nachtstruktur oder ein Hospiz eintreten.
- in der Schweiz grundversichert sind